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Das Vollprogramm der Fälscher

©VMH/ Klaus Hartinger
Dornbirn - Wie die Familie Mayer* aus Dornbirn gegen dreifach gefälschte Testamente ankämpft.
Was Fälschungsopfer tun können
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Dornbirn 2004. Als Arnold Mayer*, Spross einer angesehenen Dornbirner Familie verstirbt, hinterlässt er ein stattliches Vermögen. Es geht vor allem um Baugrund im Ausmaß von 4000 Quadratmetern mit einem geschätzten Wert von 1,2 Millionen Euro. Mayer hat keine Kinder, seine Gattin verstarb im Jahr zuvor. Die gesetzliche Erbfolge umfasst die Geschwister des Verstorbenen. Laut den VN zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen spielte sich anschließend ein echter Testamentskrimi mit nachstehender Chronologie ab: Von der Erbgemeinschaft trifft die Einsetzung eines Kurators, der die Verlassenschaft regeln soll, auf einhellige Zustimmung. Der Kurator heißt Jürgen H., einer der Hauptverdächtigen im Testamentsskandal. Jürgen H. pikanterweise von Clemens M., einem weiteren verdächtigten ehemaligen Rechtspfleger, in dieser Funktion eingesetzt, „findet“ im Haus von Arnold Mayer ein Testament. Überraschend für die Angehörigen Mayers: Im Dokument ist eine unbekannte besachwalterte Frau als Ein-Drittel-Erbin eingetragen, ein Drittel ist den Mayers zugedacht, das restliche Drittel anderen Anspruchsstellern, die hauptsächlich von Arnold Mayers Gattin stammen. Das Testament wird von den Erben nicht anerkannt. In der Vernehmung stellt Jürgen H. die Vermutung auf, das Testament der Frau könne vom mittlerweile verstorbenen Anwalt Gernot Sch. in seinem Büro gefälscht worden sein, während er selbst sich nicht in seinem Zimmer befand.

So schnell es geht, verkaufen . . .

Wenig später taucht ein weiteres Testament auf. In diesem ist die allen unbekannte alte Frau als Alleinerbin vorgesehen. Ein Sturm der Entrüstung bei den Mayers ist die Folge. Erneut vermutet Jürgen H. dahinter Gernot Sch. als Drahtzieher. Damit noch lange nicht genug. Es “findet sich” kurz darauf ein drittes Testament, das angeblich von der alten Dame stammt. Laut Ermittlungen wurde dieses von einem Bruder Jürgen H.s in deren Pflegeheim geschmuggelt. Darin werden die Verwandten Mayers wieder mit 10 Prozent des Liegenschaftsvermögens bedacht. Mit 38 Prozent Anteilen taucht Peter H. auf, der Rest verteilt sich auf weitere Scheinerben, die für sie völlig überraschend mit Vermögen bedacht wurden. “Das Testament der alten Dame enthielt die Auflage, die Liegenschaften so schnell wie möglich zu verkaufen”, erklärt Dr. Günter Flatz, Anwalt der Erbengemeinschaft Mayer. “Das habe ich auf Anordnung meiner Auftraggeber auch bewerkstelligt.” Bevor sämtliche drei Testamente zweifelsfrei als gefälscht entlarvt werden, kommt es zu einem Prozess. Und zwar nicht, weil die Familie Mayer als gesetzmäßige Erben das letzte Testament anfechten wollte, wohl aber die anderen Anspruchsteller, darunter auch Betrüger Peter H.

Rückabwicklung

Natürlich ist das jetzt alles Makulatur. Und die Anwälte der Familie Mayer sind jetzt voll mit der Rückabwicklung der komplexen Erbschaft beschäftigt. Hauptbetroffene sind dabei all jene Scheinerben, die neben Peter H. zu vermeintlichem Besitz gekommen sind. “Sie werden letztlich den Wert ihrer Erbschaft den rechtmäßigen Erben zurückerstatten müssen”, macht Dr. Flatz klar.

* Name von der Redaktion geändert

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