AA

Frankreich leitet komplettes Burka-Verbot ein

Wie Frankreich wollen auch andere europäische Länder den muslimischen Ganzkörperschleier ganz oder zumindest teilweise aus dem öffentlichen Leben verbannen.
Burka-Verbot in Belgien beschlossen

In BELGIEN hat die Abgeordnetenkammer Ende April einem Verbot von Burka oder Nikab zugestimmt. Der Text muss nun noch den Senat, das Oberhaus, passieren.

DÄNEMARK hat im Jänner beschlossen, das Tragen von Ganzkörperschleiern im öffentlichen Raum zu begrenzen, ein Verbot wurde allerdings nicht beschlossen. Die Regierung überlässt es vielmehr Schulen, Universitäten, Unternehmen und Behörden, entsprechende interne Regeln zu erlassen.

In GROSSBRITANNIEN gibt es kein generelles Schleierverbot. Das Unterrichtsministerium hat aber im Jahre 2007 per Rundschreiben die Direktoren von Schulen ermächtigt, für ihre Einrichtungen ein solches Verbot zu erlassen.

In ITALIEN verbietet bereits ein Gesetz aus dem Jahr 1975, sich an öffentlichen Orten das Gesicht zu vermummen – sei es mit Schleier oder Motorradhelm. Einige Bürgermeister der rechtspopulistischen Partei Lega Nord haben zudem lokale Verbote für Burka, Nikab und den muslimischen Badeanzug (Burkini) erlassen.

In den NIEDERLANDEN werden derzeit Gesetze für ein Buka-Verbot vor allem an Schulen und Universitäten, aber auch in anderen öffentlichen Einrichtungen vorbereitet.

In der SCHWEIZ will das Justizministerium ein Schleierverbot für den öffentlichen Raum auf Ebene der Kantone. Es soll aber Ausnahmeregeln für muslimische Touristinnen geben.

In SPANIEN gab es bereits – vor allem in Katalonien – lokale Verbote für das Tragen von Ganzkörperschleiern in öffentlichen Gebäuden. Die Regierung in Madrid prüft derzeit, ob sie ein solches Verbot in ein geplantes Gesetz zur “Religionsfreiheit” aufnehmen soll.

In ÖSTERREICH sind FPÖ und BZÖ, aber auch ÖVP-Politiker wie Familien-Staatssekretärin Christine Marek, für ein Burka-Verbot.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Frankreich leitet komplettes Burka-Verbot ein
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen