Dabei wurde auch Bilanz gezogen über Verstöße gegen das seit 1. Jänner 2009 geltende Rauchverbot mit Ausnahmeregelungen: Insgesamt wurden dem Gesundheitsministerium seitens der Länder 4.253 Anzeigen gemeldet, 3.491 davon betrafen Wirte. Bei dem Rest handelte es sich um Raucher, die unerlaubt zur Zigarette griffen (673) sowie Inhaber von Einkaufszentren (89).
Bei zwei Drittel der Verstöße von Lokal-Betreibern war eine widerrechtliche Raucherlaubnis das Problem, der Rest betraf Kennzeichnungsmängel. Der Großteil der Anzeigen – 1.665 – entfiel auf Wiener Gastronomen. Eine führende Rolle übernahmen außerdem Gastro-Betriebe in Einkaufszentren, die sich 45 Prozent aller Anzeigen (1.580) einhandelten, auch hier hatte wiederum die Hälfte ihren Geschäftssitz in der Bundeshauptstadt. Nicht inkludiert ist in der Statistik das Bundesland Salzburg, das als einziges keine Daten an das Ministerium übermittelte.
Insgesamt erhielt der Nichtraucherschutz in der Gastronomie seitens der Bevölkerung die Durchschnittsnote 2,9. Die derzeitigen Maßnahmen halten 20 Prozent der Bevölkerung für hervorragend oder sehr gut. 37 Prozent bezeichneten diese als “ziemlich gut” und 40 Prozent zeigten sich nicht zufrieden. Die Mehrheit (59 Prozent) ist dafür, dass Österreich punkto Tabakkonsum in der Gastronomie seinen bisherigen Weg fortsetzt. Demgegenüber plädierten 41 Prozent für strikte Bestimmungen. Ein Anliegen ist vielen der Nichtraucherschutz in Einkaufszentren: 41 Prozent beurteilten Rauchfreiheit dort als sehr wichtig, 32 Prozent messen Tabakqualm beim Shoppen kaum bis gar keine Bedeutung bei.