Die Geschworenen haben sich somit gegen Mord und für Totschlag entschíeden, sind also den Argumenten der Verteidigung gefolgt. Diese hatte argumentiert, der 24-Jährige hätte die Frau nicht töten wollen. Es wäre eine plötzliche Gemütsbewegung gewesen. Juristisch würde das Totschlag bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft bedeuten.
Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord
Die Staatsanwältin hatte auf Mord plädiert. Der 24-jährige Angeklagte hätte wissen müssen, dass er seine Mutter mit Dutzenden Messerstichen und Schlägen töten werde. Bei seiner Eivernahme gab der Täter an, dass er die ständigen Auseinandersetzungen satt hatte: “Ich wollte, dass Ruhe ist. Dass Schluss ist.
Frau soll Angst vor Sohn gehabt haben
Am ersten Prozesstag schilderte der Angeklagte die Mutter als depressiv und hysterisch. Sie hätte dauernd herumgeschrien und die Kinder verbal verletzt. Ein heftiger Streit hätte dann am 23. Juni zur Tat geführt. Arbeitskollegen der Frau hingegen erklärten im Zeugenstand, die 44-jähige sei ruhig und besonnen gewesen, sie hätte allerdings Angst vor ihrem Sohn gehabt.
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Ortner-Bandion wies den Verurteilten im Hinblick auf das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Sigrun Rossmanith in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.