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Neues Raumordnungsgesetz soll Bauland in Salzburg mobilisieren

Mayr, Haslauer und Rössler präsentierten die Eckpunkte des neuen Raumordnungsgesetzes.
Mayr, Haslauer und Rössler präsentierten die Eckpunkte des neuen Raumordnungsgesetzes. ©LMZ/Rattey
Nach jahrelangem Ringen hat sich die Salzburger Landesregierung nun auf die Eckpunkte eines neuen Raumordnungsgesetzes geeinigt. Mit einer automatischen Rückwidmung nach zehn Jahren und einer Abgabe für unbebautes Bauland soll der überhitzte Markt abgekühlt und der Bau neuer Unterkünfte angekurbelt werden. Denn viele Flächen im Bundesland stehen seit Jahren leer.


Mit Stand Anfang 2015 hatten die 119 Gemeinden 918 Hektar Grund nur für den Wohnbau ausgewiesen. Darauf ließe sich Wohnraum für rund 160.000 Menschen errichten – und zwar nicht in Wohnblöcken, sondern in Reihen- oder Zweifamilienhäusern. Doch tatsächlich fahren nur wenige Bagger auf. Mit der Gesetzesnovelle soll sich das ändern, erhofft sich die Landesregierung.

Ungenutzter Baugrund wird nach zehn Jahren zu Grünland

Einen der Eckpunkte bildet eine Befristung des Baulandes. Künftig verliert jeder Baugrund, der nicht innerhalb von zehn Jahren bebaut wird, automatisch diese Widmung und wird wieder zu Grünland. Damit soll der Spekulation Einhalt geboten werden. “Wir wechseln von einer Vorrats- in eine Bedarfswidmung”, umriss es Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Montag bei der Präsentation. Um auch das bereits ausgewiesene Bauland zu mobilisieren, muss dieses innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten auch wirklich verbaut werden. Danach wird für alle Flächen über 500 Quadratmeter eine Infrastrukturabgabe fällig. Diese beträgt maximal zwei Euro pro Quadratmeter im Jahr, wobei es eine regionale Staffelung geben soll. Will sich der Grundeigentümer diese Abgabe ersparen, kann er einen Antrag auf Rückwidmung in Grünland stellen. Außerdem soll es eine Ausnahme geben: Bei Eigenbedarf (auch der Kinder) wird die Frist auf bis zu 15 Jahre ausgedehnt.

Wohnungseigentümer müssen Nutzung bekanntgeben

Auch den vielen Zweitwohnsitzen, die oft nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden, sagt die Regierung jetzt den Kampf an. Immerhin gibt es im Bundesland rund 60.000 Wohnungen, in denen kein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Künftig muss jeder Wohnungseigentümer die genaue Nutzung bekanntgeben. Meldet er diese als Zweitwohnsitz, kann er sie zwar als höchstpersönliches Recht weiter so nutzen, allerdings nicht mehr als eine solche vererben oder verkaufen. Damit soll sie mittel- oder langfristig zu einem Hauptwohnsitz werden. Außerdem muss künftig für Zweitwohnsitze eine besondere Ortstaxe bezahlt werden. Ausgenommen sind Wohnungen, die aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung benötigt werden. Als Zweitwohnsitze zählen künftig alle Wohnungen, die so weit möbliert sind, dass sie jederzeit bewohnt werden können.

Ebenfalls neu wird die Widmungskategorie “Förderbarer Wohnbau”. Ist ein Grund so gewidmet, dann dürfen darauf nur geförderte Miet-oder Eigentumswohnungen errichtet werden.

Verbrauchermärkte nur noch in Ortskernen genehmigt

Die Gesetzesnovelle soll auch eine Stärkung der Ortskerne erreichen. Konkret dürfen künftig Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte nicht mehr am Kreisverkehr außerhalb des Ortes errichtet werden, sondern nur mehr in den Ortskernen, kündigte Raumordnungsreferentin LHStv. Astrid Rössler (Grüne) an. Weiters soll die Flächenverschwendung für Parkplätze abgestellt werden. Bis auf eine Mindestzahl an herkömmlichen Stellplätzen müssen in Zukunft Parkmöglichkeiten vor allem in Tiefgaragen oder auf Dächern entstehen. Und ebenfalls neu wird eine Verpflichtung für die Gemeinden, gemeinsam Regionalprogramme zu entwickeln. Das sei aber schon bisher in fast allen Regionalverbänden erfolgt, so Rössler.

Über den Sommer wird nun die Landeslegistik die vereinbarten Änderungen in einen Gesetzestext fließen lassen. Danach werde es noch die Diskussion mit den Betroffenen geben. Ziel sei es, dass das neue Gesetz mit Jahresanfang 2017 in Kraft trete, so Haslauer.

(APA)

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