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Neues Geheimdienstgesetz in Russland rückt näher

Das umstrittene neue Geheimdienstgesetz in Russland hat die letzte Hürde genommen. Der Föderationsrat in Moskau stimmte am Montag für das von Präsident Dmitri Medwedew initiierte Dekret, das dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB weitreichende Befugnisse gibt. Nun fehlt lediglich Medwedews Unterschrift, damit das Gesetz in Kraft tritt.

Die neuen Bestimmungen erlauben es dem KGB-Nachfolger FSB, allein aus Verdacht offizielle Verwarnungen auszusprechen. Wer die Arbeit des FSB behindert, kann zudem mit Geldstrafen und bis zu 15 Tagen Haft belangt werden. Bürger können vom Geheimdienst bereits bei auffälligem Verhalten zu einem “vorbeugenden Gespräch” vorgeladen werden. Ziel ist nach offizieller Lesart, Extremismus sowie Terror zu bekämpfen und so eine mögliche Straftat “gegen die Sicherheit des Landes” zu verhindern.

Das russische Unterhaus, die Staatsduma, hatte den Entwurf vergangene Woche verabschiedet. Die Opposition und Bürgerrechtsorganisationen kritisieren, die Neuregelung hebe den Geheimdienst über das Gesetz und stelle einen Rückfall in die Zeit der Sowjetunion dar, als der KGB mit solchen Abmahnungen und willkürlichen Verhaftungen gegen politische Gegner vorging. Medwedew verteidigte das Gesetz dagegen als “Verbesserung der Rechtsprechung”. Er betonte zudem, das Gesetz sei auf seine “direkten Anweisungen” hin entworfen worden.

“Das ist das Dekret eines Polizeistaats”, sagte Sergej Iwanenko von der nicht im Parlament vertretenen Partei “Jabloko”. Die Staatsduma hatte dem Gesetz vor allem mit den Stimmen der Kremlpartei “Geeintes Russland” von Regierungschef Wladimir Putin zugestimmt.

Unter der Präsidentschaft des ehemaligen KGB-Agenten Putin (2000-2008) waren die Befugnisse des FSB erheblich ausgeweitet worden. Bürgerrechtler hatten gehofft, der studierte Jurist Medwedew, der sich wiederholt für eine Liberalisierung Russlands ausgesprochen hat, werde den Einfluss des FSB wieder einschränken. Kritiker werfen Medwedew aber vor, höchstens kosmetische Änderungen vorgenommen zu haben.

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