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Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2016

2016 kommt es zu einigen Änderungen im Straßenverkehr.
2016 kommt es zu einigen Änderungen im Straßenverkehr. ©APA/Sujet
Mit dem Jahreswechsel ergeben sich für die österreichischen Fahrzeuglenker wieder einige Neuerungen. Der ÖAMTC liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Achtung: Eine von ihnen treten bereits mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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Normverbrauchsabgabe – Änderung 1: Ab 2016 wird der NoVA-Abzugsposten in der Berechnungsformel von derzeit 400 Euro auf 300 Euro reduziert. Der NoVA-Bonus für umweltfreundliche Fahrzeuge (Hybrid, E 85, Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) in der Höhe von 600 Euro wird gestrichen, es gilt ebenfalls der allgemeine Abzugsposten von 300 Euro.

Normverbrauchsabgabe – Änderung 2: Ab 2016 ist es auch Privaten möglich, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) anteilig rückerstattet zu bekommen, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Bisher war eine Rückerstattung bei einem Verkauf ins Ausland nur für Unternehmer und befugte Fahrzeughändler möglich. Für Private war eine Rückerstattung nur im Rahmen einer Übersiedlung ins Ausland möglich.

Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstwagens: Nutzt man einen Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm pro Kilometer auch privat, dann erhöht sich der monatlich anzusetzende Sachbezugswert von derzeit 1,5 Prozent (maximal 720 Euro) der Anschaffungskosten auf 2 Prozent (maximal 960 Euro). Diese Regelung gilt für sämtliche Dienstwagen mit Privatnutzung, nicht nur für Neuzulassungen. Für Arbeitnehmer die mit dem Dienstwagen weniger als 500 Kilometer pro Monat privat fahren, besteht auch weiterhin die Möglichkeit den halben Sachbezug anzusetzen. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von Null Gramm je Kilometer (etwa bei Elektroautos) entfällt der Sachbezug gänzlich.

Weitere Verkehrsänderungen für 2016

Vorsteuerabzug: Mit 2016 wird der Vorsteuerabzug auf sämtliche Personen- und Kombinationskraftwagen ausgeweitet, die einen CO2-Emissionswert von Null Gramm je Kilometer aufweisen.

Verkehrsabsetzbetrag: Der Verkehrsabsetzbetrag steht all jenen zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen. Ab dem Jahr 2016 wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bisher 54 Euro) in den Verkehrsabsetzbetrag (bisher 291 Euro) integriert und die Summe auf 400 Euro pro Jahr erhöht.

Pendler 1: Der bisherige Pendlerausgleichsbetrag wird durch eine neue Regelung ersetzt. Bei einem jährlichen Einkommen von maximal 12.200 Euro und einem bestehenden Anspruch auf Pendlerpauschale erhöht sich ab 2016 der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro. Dieser vermindert sich zwischen Einkommen von 12.200 Euro und 13.000 Euro gleichmäßig bis auf den regulären Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro.

Pendler 2: Der bisherige Pendlerzuschlag wird durch eine neue Regelung ersetzt. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, erhalten ab dem Jahr 2016 eine Gutschrift in der Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten, insbesondere den Sozialversicherungsbeiträgen, maximal jedoch 400 Euro. Würde jedoch auch eine Pendlerpauschale zustehen, dann erhöht sich dieser maximale Erstattungsbeitrag auf 500 Euro.

Lkw-Fahrverbote 1: Mit 1. Jänner 2016 tritt eine weitere Verschärfung der Lkw-Fahrverbote in Wien und Teilen Niederösterreichs in Kraft – das Verbot wird auf Fahrzeuge der Abgasklasse EURO 2 ausgeweitet.

Lkw-Fahrverbote 2: Auf der A1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns Ost und dem Knoten Haid dürfen ab 1. Juli 2016 in beiden Fahrtrichtungen Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen nicht mehr fahren, wenn sie der Abgasklasse EURO 2 oder schlechter entsprechen.

Fahrlässigkeit: Freiheitsstrafen ab 2016

Strafrechtsänderungsgesetz: In das StGB wurde eine Definition für die grobe Fahrlässigkeit eingefügt. Bei den Fahrlässigkeitsdelikten gibt es nun zusätzliche Qualifikationen, die mit erhöhter Strafe bedroht sind. Hat z.B. ein Verkehrsunfall den Tod mehrerer Personen zur Folge, droht mit 1. Jänner 2016 eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, statt bisher bis zu einem Jahr. Wird der Tod einer größeren Anzahl von Menschen grob fahrlässig (z.B. stark alkoholisiert) verursacht, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, statt bisher bis zu drei Jahren. Wird eine schwere Körperverletzung einer größeren Anzahl von Menschen verursacht, drohen bis zu drei Jahre Haft, statt bisher bis zu sechs Monaten. Leicht entschärft wurde die Strafandrohung bei der fahrlässigen Tötung, hier kann statt der Freiheitsstrafe nun eine Geldstrafe verhängt werden.

Novelle des Kraftfahrgesetzes: Im Rahmen der 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes sind insbesondere eine Verschärfung des “Handyverbotes”, sowie das Verbot der Manipulation von Kilometerständen am Tacho geplant. Letzteres auch dann, wenn damit keine gerichtlich strafbare Täuschung eines Dritten verbunden ist.

Übrigens, ebenfalls nicht uninteressant für 2016: Die angedachte Pkw-Maut in Deutschland liegt nach wie vor auf Eis.

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