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Neue Teilzeit-Krankenstände in Österreich: Kompromiss in Sicht

Kompromiss für neue Teilzeit-Krankenstände in Sicht
Kompromiss für neue Teilzeit-Krankenstände in Sicht ©Bilderbox.at (Sujet)
In Österreich gibt es derzeit nur gesund oder krank, arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig. Hier scheint sich eine Kompromisslösung abzuzeichnen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Krankheit ist sozialpartnerschaftliches Verhandlungsthema. Viele werden im Berufsleben von chronischen oder schweren Krankheiten getroffen. Derzeit gibt es hierzulande aber nur gesund oder krank, arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig. Nun zeichnet sich eine Kompromisslösung ab, von der bisher starren Regelung abzurücken, berichtete das Ö1-“Morgenjournal” am Samstag.

Kompromiss bei Krankenständen

Geht es nach Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer, könnte eine baldige Kompromisslösung beispielsweise eine Art Teilzeit-Krankenstand mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vorsehen. Auch könnten gewisse Tätigkeiten – zum Beispiel schweres Heben – ausgeschlossen werden, wenn mann während einer Rehabilitation weiterarbeitet oder wieder in seinen Job einsteigt. Jedenfalls müsse Rücksicht auf die Gegebenheiten im Betrieb genommen werden, um sowohl der Firma als auch dem Arbeitnehmer zu helfen.

Gleitsmann sprach im Radio von einem “Schon-Arbeitsplatz”, der Vorteile bieten könnte. “Weil sehr lange aus Betriebsumfeld auszuscheiden heißt auch, dass man sehr oft den Anschluss verliert. In vielen Fällen ist dann auch der Arbeitsplatz gefährdet”, gibt der Arbeitgebervertreter zu bedenken.

Teilzeit-Krankenstände in Österreich?

Helmut Ivanschitz von der Arbeiterkammer will eine Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, die einem rekonvaleszenten Arbeitnehmer zustehen soll, bis er wieder die volle Leistungsfähigkeit erreicht. In dieser Zeit solle ein “Wiedereingliederungsgeld” fließen, das möglichst nahe am Einkommen vor Krankheit liegt. Hier ist offen, wie sich dieses Entgelt genau zusammensetzen soll – laut Ivanschitz “kann das ein Krankengeld mit einem Teilentgelt sein”.

Ebenso noch verhandelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine leichtere Tätigkeit zugewiesen werden kann. Eine Begleitung durch einen Arzt der Gebietskrankenkasse, der eine Zustimmung erteilen soll, ist geplant. Weder soll ein Zwang für den Dienstgeber noch für den Dienstnehmer entstehen – beide Seiten sollen über eine Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz frei entscheiden.

Sowohl der AK- als auch der WK-Vertreter betonten, in den Verhandlungen relativ weit zu sein. Eine Einigung sei noch im ersten Halbjahr heuer in Sicht. Vom ÖGB gab es gegenüber Ö1 allerdings keinen Kommentar zum Verhandlungsthema.

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(APA)

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