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Neue Regelungen für Fotografen im Nationalrat beschlossen

Neue Regelungen für Fotografen und andere Berufsgruppen.
Neue Regelungen für Fotografen und andere Berufsgruppen. ©AP
Berufsfotografie ist in Zukunft ein freies Gewerbe, wie ein Beschluss des Nationalrats am Donnerstag nun festlegte. Auch für weitere Berufe gibt es Neuerungen.

Eine Änderung der Gewerbeordnung, die der Nationalrat am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen hat, bringt die neue Regelung für Fotografen. FPÖ und BZÖ übten Kritik.

Dem ursprünglichen Antrag hätte man zugestimmt, erklärte FPÖ-Mandatar Bernhard Themessl, aber der Antrag sei so umformuliert worden, dass das Vorgelegte weder Fisch noch Fleisch sei. Das, was der Minister eingebracht habe, wäre unterstützungswürdig, meinte auch der BZÖ-Abgeordnete Ernest Windholz. Über das, was jetzt auf dem Tisch liege, könne man aber nur mehr den Kopf schütteln. SPÖ und ÖVP hätten sich geeinigt, einen Schritt zurück zu machen.

Fotografen: “Ein Kompromiss”

VP-Abgeordneter Konrad Steindl befand hingegen, dass man in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft einen guten Konsens gefunden habe, auch für die Fotografen. Auch Christoph Matznetter von der SPÖ wies die Kritik zurück: Es sei falsch, dass die Liberalisierung nicht durchgeführt werde, auch habe man sich mit den Betroffenen zusammengesetzt.

“Relativ entspannt” sieht auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) die Angelegenheit im Zusammenhang mit den Fotografen: Man habe sich auf einen Kompromiss geeinigt, und es handle sich um eine qualitative Verbesserung, betonte er.

Es gebe eine weitgehende Freigabe und Verbesserungen zum Beispiel für Pressefotografen, argumentierte die Grüne Abgeordnete Ruperta Lichtenecker die Unterstützung ihrer Partei. Mit den Stimmen der Grünen angenommen wurde übrigens auch ein Abänderungsantrag, wonach eingetragene Partnerschaften Ehen im Gewerberecht gleichgestellt werden.

Neuer Punkt bei der Gewerbeordnung

Die Änderungen in der Gewerbeordnung: Pressefotografen und Fotodesigner sowie Berufsfotografen mit eingeschränktem Berechtigungsumfang können nach Ausübung dieser Tätigkeiten für eine Zeit von drei Jahren das Berufsfotografengewerbe mit vollem Berechtigungsumfang ohne weitere Restriktion anmelden.

Die Berufsbezeichnung des Baumeisters wiederum soll nur jenen Gewerbetreibenden vorbehalten sein, denen auch das Recht der umfassenden Planung zukommt. Für die Tätigkeit der Zimmermeister wurde die Berufsbezeichnung “Holzbau-Meister” geschaffen. Baugewerbetreibende, die eine eingeschränkte Berechtigung erwerben und denen das Recht der umfassenden Planung nicht zukommt, dürfen die Bezeichnung “Baugewerbetreibender” unter Beifügung der entsprechenden Einschränkung führen.

Hinsichtlich des Berufs der Gärtner und Blumenbinder soll die auch im internationalen geschäftlichen Verkehr gebräuchliche Bezeichnung Florist die Bezeichnung Blumenbinder ersetzen.

(APA)

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