5. Juli 2012 20:34; Akt.: 5.07.2012 20:34

Neue Regelungen für Fotografen im Nationalrat beschlossen

Neue Regelungen für Fotografen und andere Berufsgruppen. Neue Regelungen für Fotografen und andere Berufsgruppen. - © AP
Berufsfotografie ist in Zukunft ein freies Gewerbe, wie ein Beschluss des Nationalrats am Donnerstag nun festlegte. Auch für weitere Berufe gibt es Neuerungen.

alt Korrekturen melden

Eine Änderung der Gewerbeordnung, die der Nationalrat am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen hat, bringt die neue Regelung für Fotografen. FPÖ und BZÖ übten Kritik.

Dem ursprünglichen Antrag hätte man zugestimmt, erklärte FPÖ-Mandatar Bernhard Themessl, aber der Antrag sei so umformuliert worden, dass das Vorgelegte weder Fisch noch Fleisch sei. Das, was der Minister eingebracht habe, wäre unterstützungswürdig, meinte auch der BZÖ-Abgeordnete Ernest Windholz. Über das, was jetzt auf dem Tisch liege, könne man aber nur mehr den Kopf schütteln. SPÖ und ÖVP hätten sich geeinigt, einen Schritt zurück zu machen.

Fotografen: “Ein Kompromiss”

VP-Abgeordneter Konrad Steindl befand hingegen, dass man in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft einen guten Konsens gefunden habe, auch für die Fotografen. Auch Christoph Matznetter von der SPÖ wies die Kritik zurück: Es sei falsch, dass die Liberalisierung nicht durchgeführt werde, auch habe man sich mit den Betroffenen zusammengesetzt.

“Relativ entspannt” sieht auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) die Angelegenheit im Zusammenhang mit den Fotografen: Man habe sich auf einen Kompromiss geeinigt, und es handle sich um eine qualitative Verbesserung, betonte er.

Es gebe eine weitgehende Freigabe und Verbesserungen zum Beispiel für Pressefotografen, argumentierte die Grüne Abgeordnete Ruperta Lichtenecker die Unterstützung ihrer Partei. Mit den Stimmen der Grünen angenommen wurde übrigens auch ein Abänderungsantrag, wonach eingetragene Partnerschaften Ehen im Gewerberecht gleichgestellt werden.

Neuer Punkt bei der Gewerbeordnung

Die Änderungen in der Gewerbeordnung: Pressefotografen und Fotodesigner sowie Berufsfotografen mit eingeschränktem Berechtigungsumfang können nach Ausübung dieser Tätigkeiten für eine Zeit von drei Jahren das Berufsfotografengewerbe mit vollem Berechtigungsumfang ohne weitere Restriktion anmelden.

Die Berufsbezeichnung des Baumeisters wiederum soll nur jenen Gewerbetreibenden vorbehalten sein, denen auch das Recht der umfassenden Planung zukommt. Für die Tätigkeit der Zimmermeister wurde die Berufsbezeichnung “Holzbau-Meister” geschaffen. Baugewerbetreibende, die eine eingeschränkte Berechtigung erwerben und denen das Recht der umfassenden Planung nicht zukommt, dürfen die Bezeichnung “Baugewerbetreibender” unter Beifügung der entsprechenden Einschränkung führen.

Hinsichtlich des Berufs der Gärtner und Blumenbinder soll die auch im internationalen geschäftlichen Verkehr gebräuchliche Bezeichnung Florist die Bezeichnung Blumenbinder ersetzen.

(APA)



Kommentare 0

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

Mehr auf vienna.at
Anschlag auf UNO-Gebäude in Mogadischu
Bei einem Selbstmordanschlag von Islamisten auf die Vereinten Nationen sind am Mittwoch in der somalischen Hauptstadt [...] mehr »
Krisen-Gipfel der Koalition in Athen begonnen
Die Chefs der drei griechischen Koalitionsparteien sind am Mittwoch in Athen zusammengekommen, um ihren Streit über die [...] mehr »
Hisbollah-Kämpfer auch im Süden von Damaskus aktiv
Im Süden von Damaskus haben Hisbollah-Kämpfer auf der Seite der syrischen Regierungstruppen in die Gefechte mit den [...] mehr »
Diversion bei leichtem Amtsmissbrauch kommt
Die Diversion bei leichten Fällen von Amtsmissbrauch schafft es im letzten Moment doch noch in den Nationalrat. Im [...] mehr »
Obama und Merkel wollen Syrien ohne Assad
In Syrien kann es nach Ansicht von US-Präsident Obama und der deutschen Kanzlerin Merkel nur Frieden geben, wenn [...] mehr »
Mehr Meldungen »

Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung