Bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien rief Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbands, zu einem sorgsameren Umgang mit den Geräten auf.
Eva Marsalek von der Plattform Mobilfunk-Initiativen (PMI) forderte, die Strahlenbelastung durch Handys und das Aufstellen von Mobilfunkmasten weiter zu minimieren. Dabei sei vor allem die Politik gefragt. “Wir brauchen endlich einen gesetzlich bindenden Grenzwert für die maximale Strahlenbelastung”, stimmte Proschek-Hauptmann zu. Bisher orientiere man sich in Österreich an der EU-Rats-Empfehlung, die nicht streng genug sei. Außerdem sollte künftig ein Gütesiegel auf der Verpackung von Mobiltelefonen zu finden sein, damit sich Konsumenten beim Kauf besser orientieren könnten.
Alle Vorwürfe zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung wies Maximilian Maier (Forum Mobilkommunikation) vehement zurück. Es gäbe keinen kausalen Zusammenhang zwischen Handy-Strahlungen und gesundheitlichen Beschwerden. Die bisherigen Richtlinien würden ausreichen.
Stein des Anstoßes war ein Urteil zweiter Instanz, das einem Italiener eine Berufsunfähigkeitspension zuerkannte. Seine jahrelange berufliche Handynutzung sei für die Entstehung eines Nerventumors verantwortlich. Der Geschäftsmann musste ab etwa 1990 ein Schnurlostelefon mehr als fünf Stunden täglich benutzen. 1993 kam ein Handy hinzu. 2002 wurde bei dem Italiener ein Gehirntumor entdeckt, der nicht mehr vollständig operativ zu entfernen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.