Das bestätigte ein Sprecher des Wiener Straflandesgericht. Die Dauer der Haftstrafe sei offen, da Honsik gegen das Strafausmaß von 18 Monaten Berufung einlegte. Über das Strafmaß werde das Oberlandesgericht entscheiden.
Neben der noch nicht rechtskräftigen Verurteilung von vor 15 Jahren gibt es noch weitere Verfahren. Seit seiner Verurteilung und nach der Absetzung nach Spanien hat er so viele weitere Fakten gesetzt, über das Internet Nazipropaganda und Wiederbetätigung gemacht, da müssen wir prüfen, so der Sprecher des Landesgerichts.
Honsik hatte sich vor 15 Jahren nach Spanien abgesetzt. Er war 1992 in Österreich wegen der Herausgabe seines Druckwerks Freispruch für Hitler zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, während des Berufungsverfahrens setzte er sich ab. Honsik hatte die Ermordung der Juden durch die Nazis geleugnet, von der Absurdität der Gaskammerlüge gesprochen.