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Negative Asylbescheide: Ratselraten, wie viele Flüchtlinge noch in Österreich sind

Unklarheit herrscht in der Koalition über die Anzahl an in Österreich aufhältigen Asylwerbern mit negativem Bescheid.
Unklarheit herrscht in der Koalition über die Anzahl an in Österreich aufhältigen Asylwerbern mit negativem Bescheid. ©APA/Robert Jäger
Die Frage, wie viele Menschen mit negativem Asylbescheid derzeit in Österreich aufhältig sind, kann das Innenministerium nicht beantworten. Die Zahl der Anträge im Jahr 2016 liegt vorerst deutlich unter der festgelegten "Obergrenze".
"90 Prozent können wir nicht abschieben"

Die zwischen SPÖ und ÖVP umstrittene Frage, wie hoch der Prozentsatz der durchsetzbaren Asylentscheidungen derzeit ist, ist nicht eindeutig zu beantworten. Im Innenressort wird nicht erhoben, wie viele Personen mit negativem Asylbescheid in Österreich aufhältig sind. Die Zahl der Negativbescheide liegt laut BMI heuer bei rund 11.500, knapp 8.000 Personen haben Österreich seit 1. Jänner verlassen.

Wie hoch der Prozentsatz der Außerlandes-Gebrachten ist, darüber herrschen bei den Koalitionspartnern unterschiedliche Ansichten. Während nach der Einschätzung von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) etwa 90 Prozent der Betroffenen mit negativem Asylbescheid nicht in ihre “Herkunftsländer” zurückgebracht werden können, rechnet man im ÖVP-geführten Innenressort anders: Dort verweist man auf die im Jahr 2016 erfolgten 7.826 Außerlandes-Bringungen (freiwillige und unfreiwillige Ausreisen). Rechnet man diese den 11.500 Negativ-Bescheiden gegen, so kommt man auf rund 3.600 Personen, also gut 30 Prozent, die nicht abgeschoben werden konnten.

Von den 7.826 ausgereisten Personen reisten 4.515 Personen freiwillig aus (mit unbekanntem Ziel), 3.311 Personen wurden abgeschoben – davon 1.630 in Dublin-Mitgliedsstaaten (also in ein anderes EU-Land) und 1.681 Personen in “sonstige Staaten”. Im Innenressort betonte man gegenüber der APA, dass damit von den insgesamt ausgereisten Personen lediglich die 1.630 in Dublin-Staaten überstellten Personen als Dublin-Fälle zu werten sind.

Innenministerium kann keine genauen Zahlen nennen

Im Verteidigungsressort argumentiert man die von Doskozil genannten 90 Prozent damit, dass sich diese auf die Ausreisezahlen exklusive der Dublin-Fälle bezogen habe. Es gehe hier um jene Betroffenen, die trotz negativen Bescheides nicht in ihre Herkunftsländer außerhalb der EU zurückgebracht werden konnten (etwa wegen fehlender Rückführungsabkommen oder fehlender Ausreisezertifikate).

Wie viele Personen tatsächlich mit negativem Asylbescheid in Österreich aufhältig sind, lässt sich laut Innenressort nicht beantworten. So wisse man etwa nicht, wie viele der Betroffenen auf eigenen Faust Österreich verlassen (ohne das zu melden).

Asylanträge 2016 noch deutlich unter festgelegter “Obergrenze”

Insgesamt wurden laut einem vergangene Woche im Ministerrat vorgelegten Bericht des Innenministeriums (http://go.apa.at/hytiyfQQ) bis Ende September 34.657 Asylanträge gestellt. Die von der Regierung für heuer mit 37.500 Personen festgelegte “Kapazitätsgrenze” beziehungsweise “Obergrenze” ist damit aber dennoch nicht in Reichweite. Denn für die Obergrenze maßgeblich ist die Zahl der zum Asylverfahren zugelassenen Personen und diese liegt derzeit bei 28.298 (davon 8.603 noch aus dem Vorjahr übernommene Asylanträge). Die vereinbarte Zahl wurde daher bisher nur zu 75 Prozent ausgeschöpft.

Im Jahr 2015 gab es laut Innenministerium insgesamt 16.891 positiv beschiedene Anträge (Asyl und subsidiärer Schutz), 13.152 wurden abgelehnt. Die Zahl der Außerlandes-Bringungen betrug im Vorjahr 8.355.

(APA, Red.)

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