Ein Sicherheitspaket erweitert die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden und ein Datenschutzpaket erleichtert die Weitergabe von persönlichen Daten an die Wissenschaft und Unternehmen. Dazu wird der BVT-U-Ausschuss auf den Weg gebracht.
Größter Gesetzesbeschluss ist das Sicherheitspaket, das der Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum gibt, anonyme Wertkarten-Handys verbietet, einen “Bundes-Trojaner” ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert. Beim Datenschutzpaket ist vor allem umstritten, dass auch Gesundheitsdaten der ELGA weitergegeben können, wenn das nicht von der zuständigen Ministerin ausgeschlossen wird.
Weiters auf der Tagesordnung steht eine Vergaberechtsnovelle, die das Bestbieter-Prinzip gegenüber dem Billigstbieter-Prinzip stärken soll. Schließlich wird die eigentlich durch die Inflation ermöglichte automatische Erhöhung der Parteienförderung zurückgenommen.