Wenn man das erste Mal mit 0,5 Promille Alkohol erwischt wird gibt’s eine Nachschulung, beim zweiten Mal ist der Führerschein für vier Wochen weg. Beim Telefonieren wird die Anhaltepflicht fallen.
Auch ohne dass der Polizist den kommunikationsfreudigen Lenker stoppt, kann künftig für Telefonieren am Steuer gestraft werden – und zwar mit 50 statt der bisher üblichen 25 Euro. Vermerkung gibt es dafür allerdings keine.
Ebenso wird es keine Vormerkungen für Tempoüberschreitungen geben. Wer allerdings mit mehr als 30 km/h als erlaubt ertappt wird, darf tiefer in die Tasche greifen: Die Mindeststrafe wird auf 72 Euro erhöht. Über alle diese Punkte wurde zwischen den rund 20 Experten im Arbeitskreis Einigung erzielt. Die nächste Sitzung wurde für den 22. Oktober angesetzt.