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Nach VfGH-Urteil zu Lagezuschlag: Wieder Debatte um neues Mietrecht?

Die Koaltionspartner sollen sich zum Mietrecht neu einigen.
Die Koaltionspartner sollen sich zum Mietrecht neu einigen. ©dpa/Sujet
Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot von Lagezuschlägen für Mietwohnungen in "Gründerzeitvierteln" für verfassungskonform erklärt. Eine Aufhebung der geltenden Mietpreisbegrenzung wurde damit abgewiesen. Die Debatte der Regierungsparteien um ein neues Mietrecht könnte nun neu entfacht werden.

Erst im August waren die Verhandlungen um ein neues Mietrecht ein zweites Mal gescheitert. Einer der Knackpunkte waren Fragen der Zu- und Abschläge bei befristeten Verträgen.

SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher hatte das Urteil des VfGH vom Mittwoch begrüßt. Dadurch sei der Angriff von Spekulanten abgewehrt worden. Für die ÖVP bekannte sich am Donnerstag deren Wohnbausprecher Johann Singer zum sozialpolitischen Ziel, leistbares Wohnen zu sichern. Auch nach dem gestrigen VfGH-Erkenntnis sei die ÖVP nach wie vor verhandlungsbereit.

Lagezuschlag und Abschaffung des “Mietadels”

Ein Lagezuschlag für Mietwohnungen ist laut VfGH dann zulässig, wenn ein ursprüngliches Gründerzeitviertel durch bauliche Verbesserungen zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zu einer Wohnumgebung geworden ist, die nicht mehr als Gründerzeitviertel anzusehen ist. Daran macht die ÖVP Forderungen fest: Etwa nach Investitionsanreizen für umfassende Wohnhaussanierungen. Auch die Forderung nach Abschaffung des “Mietadels” wurde bekräftigt.

Derzeit, so Singer, sei es nämlich möglich, dass Top-Wohnungen zum immer gleich bleibenden Mietzins vererbt werden dürfen. Was dazu führe, dass in einer großen, gut ausgestatteten Wohnung ein Bestverdiener zu einem niedrigen Mietzins leben könne, während etwa eine Jungfamilie für eine ähnliche Wohnung nebenan um vieles mehr zahlen müsse. “Weitergabe im Familienkreis ja, aber zu angemessenen Konditionen”, so Singer.

Verhandlungen um Mietrecht zwischen SPÖ und ÖVP

Die ÖVP wollte sich auch am Donnerstag nicht beschuldigen lassen, die Verhandlungen über ein neues Mietrecht abgebrochen zu haben. “Die von SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher ‘ausgestreckte Hand’ nehmen wir gerne an”, erklärte Singer.

Becher macht “hohen Reformdruck” beim Mietrechtsgesetz aus. Unmittelbar schlug sie eine Teilreform vor. Ihr gehe es zunächst um vier Punkte: Erstens um ein transparentes Mietrecht, das für Vermieter und Mieter verständlich und durchsetzbar sei; eine Verankerung von Ab-und Zuschlägen im Gesetz solle die Sachverständigenhoheit in diesem Bereich beenden. Zweitens müsse das unbefristete Mietverhältnis zum Regelfall werden. Große Guthabenübertragungen und Nachzahlungen sollten verursachergerecht zugeteilt werden. Besser vor Härten geschützt sehen will die SPÖ außerdem Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern.

“Als Annäherung an den Koalitionspartner öffnen wir uns der Idee eines Richtwertsystems-Neu”, das die vier Punkte enthalte, so die SP-Wohnbausprecherin. Dieser Kompromiss sei unmittelbar umsetzbar. “Nach dem VfGH-Urteil ist die Hand nun weit ausgestreckt.”

>> Mehr zum Thema: Verbot von Lagezuschlägen in Gründerzeitvierteln zulässig.

(APA)

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