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Nach Posting auf Straches Facebook-Seite: 73-jährige Wienerin verurteilt

Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Eine 73-jährige Frau wurde wegen eines von ihr verfassten Postings auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Verhetzung verurteilt.

Eine 73-jährige Wienerin ist am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Sie hatte am 14. Juli 2016 auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ein Posting abgesetzt, das nach Ansicht des Richters den Tatbestand erfüllte.

Nachdem ein Asylwerber aus Afghanistan in der Bundeshauptstadt eine Frau niedergestochen hatte, hatte sich Strache zu Wort gemeldet. “Afghanischen Messerstecher mit der ersten Hercules abschieben”, verlautete er per Presseaussendung. “Importierte Gewalttäter” dürfe man “nicht länger bei uns durchfüttern”, forderte der FPÖ-Obmann weiters. Strache-Fans legten daraufhin auf dessen Facebook-Profil das eine oder andere Schäuferl nach. “Dann schmeißt’s die Bagage über ihrer Heimat aus dem Flieger”, schrieb die 73-Jährige.

Angeklagte: “Tut mir nicht leid, was ich geschrieben habe”

“Ich kann mich an vieles gar nicht erinnern”, erklärte die Mindestpensionistin nun zunächst Richter Gerald Wagner. – “Haben Sie das verfasst?” – “Wenn es dort steht, wird es so sein.” “Was denken Sie sich dabei, wenn Sie so was schreiben? Das kann ja nicht ihr ernst sein”, hakte der Richter nach. “Ich enthalte mich der Aussage”, erwiderte die Angeklagte. – “Tut’s Ihnen leid?” – “Ja.” – “Weil Sie jetzt hier sitzen oder weil Sie das geschrieben haben?” – “Es tut mir nicht leid, was ich geschrieben habe”, betonte die 73-Jährige. Zu weiteren Angaben war sie nicht mehr bereit.

Der Richter verhängte über die bisher unbescholtene Frau 50 Tagessätze zu je vier Euro. Eine bedingte Strafnachsicht kam aus general- und spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. “Das geht nicht, was Sie gemacht haben. Das muss Ihnen auch aufgezeigt werden”, meinte Wagner. Die 73-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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