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Nach Massenschlägerei in Wien - Angeklagter freigesprochen

Der Angeklagte in Bezug auf eine Massenschlägerei in Wien wurde freigesprochen.
Der Angeklagte in Bezug auf eine Massenschlägerei in Wien wurde freigesprochen. ©APA ROBERT PARIGGER
Bei einer Massenschlägerei nach dem Wiener Donauinselfest 2014 wurde ein völlig Unbeteiligter bei einer Massenschlägerei schwer verletzt. Er ist nun auf die Hilfe seiner Familie angewiesen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Laut Gericht habe er nur die Strafe für seinen Cousin auf sich genommen.

Das 35-jährige Opfer hatte sich in der Nacht auf den 29. Juni 2014 auf dem Heimweg vom Donauinselfest befunden. Er wartete gegen 3.00 Uhr an einer Haltestelle am Äußeren Lerchenfelder Gürtel auf den Nachtbus. Plötzlich kam es vor einem wenige Meter entfernt gelegenen Lokal zu einer Rauferei. Tische, Sessel und Flaschen flogen durch die Luft, zumindest ein halbes Dutzend Männer ließ die Fäuste sprechen.

Einer von ihnen entfernte sich schließlich im Laufschritt vom Tatort und versetzte dabei ohne ersichtlichen Grund dem 35-Jährigen von hinten einen wuchtigen Schlag auf den Kopf. Drei Personen, die ebenfalls auf den Bus warteten, bekamen die Attacke aus unmittelbarer Nähe mit. Der Angegriffene sei “wie ein Stein umgefallen”, gab eine Frau, die mit ihrer Freundin ebenfalls das Donauinselfest besucht hatte, in ihrer polizeilichen Einvernahme zu Protokoll. Die Freundin wiederum erklärte, sie habe den Mann “wie tot am Boden liegen gesehen”.

38-Jähriger erlitt bei Massenschlägerei Schädel-Hirn-Trauma

Der Angreifer dürfte dem 35-Jährigen eine Glasflasche auf dem Kopf zertrümmert haben. Der Betroffene ging zu Boden, stürzte auf den Gleiskörper und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Der mittlerweile 38-Jährige erlitt ein massives Schädel-Hirn-Trauma, von dem er sich bis zum heutigen Tag nicht erholt hat. Das motorische Sprachzentrum im Gehirn wurde nachhaltig geschädigt. Der Mann musste seinen Beruf aufgeben und benötigt seine Familie, um den Alltag zu bewältigen.

Nach umfangreichen Ermittlungen wurde ein 24-jähriger Mann ausgeforscht und wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zur Anklage gebracht. Dieser bekannte sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Böhm “nicht schuldig”. Er räumte zwar ein, bei der Schlägerei vor dem Lokal anwesend gewesen zu sein. Beim Davonlaufen habe er das spätere Opfer passiert: “Ich hab’ geglaubt, er gehört zu den anderen.” Dabei habe er “mit der Faust nach hinten geschlagen” und den Mann offenbar zu Boden befördert, was er aber nicht mehr gesehen hätte. Zudem habe er ihn sicher nicht am Kopf, sondern am Körper getroffen, relativierte er nun sein Handeln.

Unklar, ob Angeklagter der Täter war

Doch ob es sich beim Angeklagten überhaupt um den Gewalttäter handelt, blieb mehr als unsicher. Ursprünglich war sein Cousin unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden, wofür Bildmaterial aus einer Überwachungskamera ausschlaggebend war. Nach einer Woche erschien dann der 24-Jährige bei der Polizei und bekannte, er habe zugeschlagen. Sein Verwandter wurde daraufhin enthaftet.

Die zwei Frauen konnten nicht bei der Identifizierung des Angreifers helfen. Alles sei zu schnell gegangen. Zwei weitere Zeugen erkannten jedoch nicht den Angeklagten, sondern seinen Cousin auf Bildern als Täter. Folglich entschied das Gericht nach kurzer Beratung auf Freispruch, da der Angeklagte laut Böhm wohl dazu überredet worden war, die Schuld für seinen Verwandten auf sich zu nehmen. Die Staatsanwältin wird wahrscheinlich bald gegen den Cousin des Ankgeklagten vorgehen. Sie hatte nicht gegen den Freispruch einzuwenden.

APA/Red.

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