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Nach Halsstich in Wien-Währing: 18 Jahre Haft

Das Urteil der Geschworenen fiel diesmal einstimmig aus.
Das Urteil der Geschworenen fiel diesmal einstimmig aus. ©dpa (Sujet)
Zu 18 Jahren Haft wurde ein 35-jähriger Mann verurteilt, der in der Nacht auf den 28. April 2015 dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin im Schlaf in den Hals gestochen hatte. Er musste sich im Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten.
Prozessauftakt
Ex-Freund festgenommen
Bluttat in Währing

Nachdem die Berufsrichter im ersten Rechtsgang das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt hatten, fiel der Wahrspruch der Geschworenen diesmal einstimmig aus.

“Schwere Körperverletzung” im ersten Verfahren

Im ersten Verfahren im vergangenen November hatten die Laienrichter mehrheitlich auf schwere Körperverletzung entschieden und den inkriminierten Tötungsvorsatz verneint. In der Neuauflage drang der Angeklagte mit seiner Version, der neue Partner wäre auf ihn zugekommen und er habe sich zur Wehr gesetzt, nicht mehr durch. Der 53-Jährige, der mit viel Glück den zehn Zentimeter tiefen Stich in den Hals überlebt hatte, bekam außerdem 8.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Reichenbach meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Juliane Oberhofe gab vorerst keine Erklärung ab.

“Ich bin wegen seiner Verletzungen schuldig. Aber ich fühle mich nicht schuldig, dass ich ihn töten wollte”, hatte der Angeklagte eingangs der Verhandlung einem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) erklärt. Er war über das gekippte gangseitige Küchenfenster in die ebenerdige Wohnung seiner Ex-Freundin in Wien-Währing gelangt.

“Es hat ihm keine Ruhe gelassen”

Diese schlief zu diesem Zeitpunkt mit ihrer zehnjähriger Tochter im Kinderzimmer und nahm den Eindringling ebenso wenig wahr wie ihr neuer Freund, der im Schlafzimmer lag. Der 35-Jährige nahm die Wohnungsschlüssel an sich und verließ zunächst die Wohnung, um gegen Mitternacht wieder zurückzukehren. “Es hat ihm keine Ruhe gelassen, dass der Neue in der Wohnung ist”, bemerkte Staatsanwältin Oberhofer.

Halsstich in Wien-Währing: Hergang

Der 35-Jährige besorgte sich in der Küche ein Messer an und begab sich damit ins Schlafzimmer und versetzte dem schlafenden Mann mit dem Knauf einen Schlag gegen den Kopf, wobei er “Was machst du in meinem Bett?” schrie. Danach stach er dem 53-Jährigen zehn Zentimeter tief in den Hals, wobei das Messer zerbrach. Der Schwerverletzte versuchte – stark blutend und mit der Klinge im Hals – zu flüchten, worauf ihn der Angeklagte mit einem Faustschlag und einem darauf folgenden Fußtritt zu Boden beförderte. Außerdem zertrümmerte er auf dem Kopf des Mannes noch eine leere Whiskeyflasche. Neben der Stichwunde erlitt der 53-Jährige einen Jochbeinbruch, einen Bruch der linken Augenhöhlenwand und eine Rippenfraktur. Dass ihm mit diesen Verletzungen noch die Flucht gelang und er es schaffte, eine nahe gelegene Polizeiinspektion zu erreichen, wo seine notfallmedizinische Versorgung in die Wege geleitet wurde, grenzt an ein Wunder.

“Er war rasend vor Eifersucht”: Bluttat in SMS angekündigt

Der Angeklagte – ein gebürtiger Bosnier – war 2004 nach Österreich gekommen. Nach einem negativen Asylbescheid befand er sich seit 2012 durchgehend illegal im Land. Er arbeitete schwarz auf Baustellen und verdiente damit eigenen Angaben zufolge monatlich bis zu 2.000 Euro. 2010 ging er mit einer um fünf Jahre jüngeren Frau eine Beziehung ein, die laut Staatsanwältin von Gewalttätigkeiten geprägt war. Der Mann wurde weggewiesen, mit einem Betretungsverbot bedacht, schließlich erwirkte die Frau eine Einstweilige Verfügung, die ihm die weitere Kontaktaufnahme untersagte.

Der Angeklagte habe es nicht akzeptiert, dass für die 30-Jährige im März 2015 die Beziehung endgültig beendet war, erklärte die Staatsanwältin den Geschworenen: “Er war rasend vor Eifersucht.” Sie verwies auf eine SMS, in der er der Ex-Freundin kurz vor der inkriminierten Bluttat angekündigt hatte: “Ich schwöre bei Allah, dass ich dich und deinen Neuen töten werde.”

Aussagen des 35-Jährigen bei Prozess in Wien

Der 35-Jährige blieb bei seiner bisherigen Darstellung, der 53-Jährige wäre erwacht, als er das Schlafzimmer betrat, und auf ihn zugekommen. Er habe diesen mit dem Messer in der Hand “nicht geschlagen. Ich wollte ihn von mir wegdrängen.” Weil das nicht gelungen sei, habe er zugestochen: “Dann wollte ich weg. Ich hatte Angst.” Auf die Frage der Richterin, weshalb er zu später Stunde in die Wohnung eingedrungen sei, meinte der Angeklagte, er habe “meine Sachen holen wollen”. Die Frau habe ihn allerdings nicht in die Wohnung gelassen, “weil der Andere da war.” Da habe er “keine andere Möglichkeit gehabt” als über das Küchenfenster einzusteigen.

Weshalb er sich mit einem Messer bewaffnet hätte, ehe er sich ins Schlafzimmer begab, wollte die Richterin wissen. “Ich hab’ nicht gewusst, was das für ein Typ ist”, erwiderte der Angeklagte. Es sei jedenfalls “ein sehr unschönes Gefühl” gewesen, den 53-Jährigen “im eigenen Bett zu sehen. Ich kann das nicht beschreiben. Man muss so etwas erlebt haben”.

(apa/red)

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