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Nach Flüchtlingsdrama auf der A4: Angeklagte zu 25 Jahren Haft verurteilt

Bei dem Flüchtlingsdrama auf der A4 starben 71 Menschen.
Bei dem Flüchtlingsdrama auf der A4 starben 71 Menschen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
71 Flüchtlinge starben bei dem Flüchtlingsdrama auf der A3 im August 2014. Am Donnerstag wurden im Prozess die vier Hauptangeklagten zu jeweils 25 Jahren haft verurteilt.
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Das Gericht blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafe. Die 71 Flüchtlinge – unter ihnen vier Kinder – waren im August 2015 an der A4 (Ostautobahn) bei Parndorf im Burgenland erstickt in einem Kühl-Lkw gefunden worden. Da sie auf ungarischem Staatsgebiet ums Leben gekommen waren, fand der Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte in der südungarischen Stadt Kecskemet statt.

Flüchtlingsdrama auf der A4: 25 Jahre Haft für Angeklagte

Staatsanwalt Gabor Schmidt hatte in seinem Schlussplädoyer lebenslange Haft für die vier Hauptangeklagten gefordert, für drei von ihnen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

Die Angeklagten baten in ihren Schlussworten am Dienstag hingegen um milde Urteile. Insgesamt sind 14 Personen beschuldigt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod von 71 Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Die Verhandlungseröffnung war am 21. Juni 2017. Drei der Angeklagten sind noch auf der Flucht. Die 71 Leichen waren Ende August 2015 in einem bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt worden. Die Migranten, unter ihnen vier Kinder, sind allerdings auf ungarischem Staatsgebiet verstorben.

Drei bis zwölf Jahre Haft für weitere zehn Angeklagte

Die zehn weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Gegen drei von ihnen war in Abwesenheit verhandelt worden, da sie für die Justiz nicht greifbar waren.

Bei den zu jeweils 25 Jahren verurteilten vier Hauptangeklagten handelt es sich um den mutmaßlichen Kopf der Schlepperbande, einen Afghanen, seinen Stellvertreter sowie die Fahrer des Lkw und eines Begleitfahrzeugs, drei bulgarische Staatsbürger. Sie sollen ihre Haft zum Teil unter verschärften Bedingungen verbüßen.

(APA/Red)

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