Flüchtlingsdrama auf der A4: 25 Jahre Haft für Angeklagte
Staatsanwalt Gabor Schmidt hatte in seinem Schlussplädoyer lebenslange Haft für die vier Hauptangeklagten gefordert, für drei von ihnen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.
Die Angeklagten baten in ihren Schlussworten am Dienstag hingegen um milde Urteile. Insgesamt sind 14 Personen beschuldigt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod von 71 Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Die Verhandlungseröffnung war am 21. Juni 2017. Drei der Angeklagten sind noch auf der Flucht. Die 71 Leichen waren Ende August 2015 in einem bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt worden. Die Migranten, unter ihnen vier Kinder, sind allerdings auf ungarischem Staatsgebiet verstorben.
Drei bis zwölf Jahre Haft für weitere zehn Angeklagte
Die zehn weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Gegen drei von ihnen war in Abwesenheit verhandelt worden, da sie für die Justiz nicht greifbar waren.
Bei den zu jeweils 25 Jahren verurteilten vier Hauptangeklagten handelt es sich um den mutmaßlichen Kopf der Schlepperbande, einen Afghanen, seinen Stellvertreter sowie die Fahrer des Lkw und eines Begleitfahrzeugs, drei bulgarische Staatsbürger. Sie sollen ihre Haft zum Teil unter verschärften Bedingungen verbüßen.
(APA/Red)