20. Juni 2012 13:44; Akt.: 20.06.2012 18:25

Nach der Hitze ist vor dem Gewitter – Wer zahlt für Schäden am Auto?

Ob Versicherungsschutz besteht, weiß man nach einem Blick in die Polizze. Ob Versicherungsschutz besteht, weiß man nach einem Blick in die Polizze. - © APA/Symbolbild
Auf die schwüle Sommerhitze folgen oft heftige Gewitter mit Regen, Hagel und Überschwemmungen. Immer wieder sorgen Unwetter dann auch für massive Schäden an Fahrzeugen. Wer bezahlt für die durch Sturm, Hagel und Wasser entstandenen Ärgernisse?

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ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner hat fünf wesentliche Infos in Versicherungsfragen zusammengestellt:

Bei Voll- oder Teilkaskoversicherung: Selbstbehalte möglich

Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer, sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Um Klarheit über den Versicherungsschutz zu gewinnen, sollte man aber einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.

Nicht jede Kaskoversicherung ist nach exakt dem gleichen Muster gestrickt, es sind auch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich. „War das Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern“, weiß ÖAMTC-Juristin Pronebner. Auch das Parken während eines Unwetters an einer Stelle, wo sich bereits große Wassermengen am Boden angesammelt haben, könnte von der Versicherung als “grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles” eingestuft werden und somit würde der Autobesitzer trotz Kaskoversicherung leer ausgehen. Anders ist es, wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte.

“Ein Totalschaden ist besonders bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, weil nur noch der Zeitwert ersetzt wird. Der Verkaufserlös des Wracks wird dabei noch abgezogen”, erläutert die ÖAMTC-Juristin. Das bedeutet, man kann sich oft mit dem erhaltenen Geld kein neues Fahrzeug leisten, wäre mit dem alten Kfz unter Umständen aber noch Jahre gefahren.

Bei Haftpflichtversicherung: Keine Aussicht auf Schadenersatz

Wer keine Kaskoversicherung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung hat, sieht bei einem Unwetterschaden gar kein Geld von der eigenen Versicherung. Es sein denn, der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Haus- oder Grundstücksbesitzer schadhafte Bäume und deren Äste nicht rechtzeitig vor dem Unwetter geschnitten hat. Das gleiche gilt bei losen Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch Baufirmen und Werbeunternehmen können für mangelhaft montierte Gerüste bzw. Plakatwände haften.

Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein Bundesland oder eine Gemeinde. “Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also etwa, dass ein geknickerter Baum trotz zeitgerechter Meldung Stunden nach dem Unwetter noch immer nicht von der Straße entfernt worden ist”, weiß die ÖAMTC-Juristin. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte Fahrlässigkeit.

Richtiges Vorgehen im Schadensfall – vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs

Wer richtig handelt, erspart sich unnötige Streitereien mit der Versicherung. Wichtig ist es, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und sofort der Versicherung zu melden.

Wurde ein Fahrzeug vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es nicht mehr gestartet werden. “Startet man trotzdem und wird dadurch der Motor zerstört, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern”, warnt die ÖAMTC-Juristin. Daher bei einem Wasserschaden unbedingt Profis mit Abschleppung und Reparatur betrauen.

Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen.

Hilfe bei den ÖAMTC-Juristen

Wenn sich die Versicherung nach Unwetterschäden “zugeknöpft” zeigt, empfiehlt es sich, Kontakt mit den Juristen des ÖAMTC aufzunehmen, die auch bei der Schadensabwicklung behilflich sind. Beim Durchsetzen der Ansprüche hilft eine Rechtsschutzversicherung. Mitglieder des ÖAMTC haben unabhängig davon auch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -hilfe (Tel. (01) 71199 – 1530 oder E-Mail office@oeamtc.at).

Lieber vorbeugende Maßnahmen treffen

Das Fahrzeug bei etwaigen Unwetterwarnungen an sicherer Stelle parken, so kann man Schäden auch vorbeugen. Gut gerüstet ist auch, wer sein im Freien abgestelltes Auto mit einer (auch in allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlichen) Hagelpelerine schützt.

(Quelle: ÖAMTC)



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