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Nach dem Urlaub zur Kasse gebeten: Muss man Strafen aus dem Ausland zahlen?

Muss man Strafen aus dem Ausland zahlen?
Muss man Strafen aus dem Ausland zahlen? ©bilderbox.com (Sujet)
Nach einem erholsamen Urlaub kommt mitunter das böse Erwachen, wenn im Postkasten plötzlich Zahlungsaufforderungen wegen erhöhter Geschwindigkeit oder Parkvergehen im Ausland gelandet sind. Doch muss man diese Strafen eigentlich bezahlen? Wir haben alle Infos dazu.

Wenn Wochen, Monate oder sogar Jahre nach einem erholsamen Urlaub Zahlungsaufforderungen im Postkasten landen, stellt sich eine Frage: Muss ich das zahlen?

Am häufigsten wird die ÖAMTC-Rechtsberatung wegen Verstößen gegen Mautordnungen, Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkvergehen kontaktiert.

Strafen im Ausland: In welchen Fällen man zahlen muss

“Die ‘Strafen’ sind nicht immer behördliche Strafen, sondern auch Forderungen privater Betreiber, zum Beispiel von Parkplätzen. Bei Strafen seitens der Behörde kann ein Vollstreckungsersuchen an die heimischen Verwaltungsbehörden erfolgen. Bei Forderungen privater Betreiber können Gerichte zum Einsatz kommen. In beiden Fällen sind Beträge daher grundsätzlich eintreibbar”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried und gibt Tipps, worauf Fahrzeuglenker bei Forderungen achten sollten.

Behördliche Strafen können aufgrund einer EU-Regelung auch über Grenzen hinweg im Heimatland vollstreckt werden, wenn die Kosten mindestens 70 Euro betragen (mit Deutschland können auch deutlich niedrigere Beträge vollstreckt werden). Die Verfahrenskosten werden in diesen Betrag eingerechnet. Zur Vollstreckung muss das Land des Deliktsortes ein Ersuchen an das Heimatland stellen, wobei das Delikt noch nicht verjährt sein darf. Das ist allerdings nicht einheitlich geregelt.

Nachdem Griechenland die EU-Regelung noch nicht übernommen hat, können hier keine Strafen vollstreckt werden. “Falls die Forderung in einer fremden Sprache verfasst ist, hat der Fahrzeuglenker Anspruch auf Übermittlung des Tatvorwurfes in einer ihm verständlichen Sprache. Ein entsprechendes Musterformular ist für Mitglieder bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich”, rät der Club-Jurist.

Private Forderungen erfolgen vor allem wegen Parkens auf Privatgrund. Sie können innerhalb der EU gerichtlich eingeklagt und vollstreckt werden und werden davor meistens über Anwälte oder Inkassobüros eingetrieben. Die Verjährungsfristen sind nicht einheitlich, teilweise sind sie selbst in den einzelnen Ländern unklar. Auch hier hilft bei Fragen eine juristische Beratung.

Vignetten und Parktickets sicherheitshalber aufbewahren

“Wir raten, eingelangte Forderungsschreiben nicht zu entsorgen, sondern sich im Zweifelsfall beraten zu lassen”, so Authried. Außerdem sollte man Parktickets und Vignetten auch nach dem Ende des Gültigkeitszeitraums aufbewahren. Sie können in einem möglichen späteren Verfahren Beweismittel sein.

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