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Nach 33 Jahren im Knast: Neue Karriere als Drogendealer

Nach 33 Jahren im Gefängnis begann eine neue Karriere als Drogenddealer: weitere fünf Jahre.
Nach 33 Jahren im Gefängnis begann eine neue Karriere als Drogenddealer: weitere fünf Jahre. ©Bilderbox
Eine ganz neue Karriere hat ein Pensionist aus Wien trotz eines langen Gefängnisaufenthaltes gemacht: er schaffte Drogen aus den Niederlanden nach Wien. Dafür stand er jetzt vor Gericht. 

Die über ihn verhängte Strafe begründete der Schöffensenat (Vorsitz: Marion Zöllner) mit dem getrübten Vorleben des Pensionisten, der 1975 wegen eines Raubmords zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.Bis 2003 saß der Mann durchgehend im Gefängnis, ehe ihm nach 28 Jahren Haft eine bedingte Entlassung gewährt wurde. Lange konnte er sich der wieder gefundenen Freiheit nicht erfreuen: Zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ließ er sich in Suchtgift-Geschäfte verwickeln, wofür er im Oktober 2004 sechs Jahre ausfasste.

Vorzeitige Entlassung schaffte Probleme

Als im Jahr 2009 die Gefängnistore neuerlich vorzeitig aufgingen, “war’s nicht leicht. Meine Ehefrau ist kurz davor gestorben”, erinnerte sich der Mann heute im Grauen Haus. Er lernte in dieser Situation einen jungen Südtiroler kennen, der in Wien mit Drogen handelte und schon mehrmals Kokain aus den Niederlanden ins Land geschafft hatte. Weil ihm das zu riskant erschien, fragte der Bursch den 64-Jährigen, ob er nicht an seiner Stelle die Fahrten unternehmen könnte.

Er habe bereitwillig eingewilligt, erklärte der Pensionist: “Ich reise gerne. Ich hab’ mir gedacht ‘Leiwand, der zahlt mir sogar Benzingeld!’. Ich hab’ nicht gedacht, dass ich erwischt werde.” Zudem begann der rüstige Rentner selbst regelmäßig Kokain zu nehmen: “Das war a gutes Gefühl. Ich hab’ endlich wieder lachen können. Vorher hab’ ich nur zwangsweise lachen können. Ehrlich war das net.”

Lebensfreude durch Kokain

Er habe “wieder a Lebensfreude gekriegt”, betonte der 64-Jährige. Das Kokain habe für seinen Mandanten eine wirklich bedeutende Rolle gespielt, hob Verteidiger Nikolaus Rast hervor: “Ihm ist im Gefängnis die Manneskraft abhandengekommen. Unter Einwirkung dieser Substanz ist sie zurückgekehrt. Zur Finanzierung der Drogen und damit die Manneskraft wieder da bleibt, hat er sich auf diese Geschäfte eingelassen.”

Hilfe beim Plantagenbau

Darüber hinaus half der 64-Jährige einem Bekannten beim Einrichten einer naturgemäß illegalen Cannabis-Plantage, indem er diesen mit Lampen, Generatoren und sonstigen Utensilien belieferte. Im Frühjahr 2011 klickten für ihn dann wieder die Handschellen.

Der Staatsanwalt forderte nun zusätzlich zu einer schuld- und tatangemessenen Strafe den Widerruf der lebenslangen Freiheitsstrafe und der offenen zwölf Monate, die aus der bisher letzten Verurteilung resultierten. “Das wären doch amerikanische Verhältnisse! Das Delikt, für das er lebenslang bekommen hat, ist über 40 Jahre her. Dafür hat er bereits gebüßt”, ersuchte sein Verteidiger, vom Widerruf Abstand zu nehmen.

Der Senat schickte den 64-Jährigen am Ende nicht bis ans Lebensende zurück ins Gefängnis. Lediglich die offenen zwölf Monate muss er zusätzlich absitzen, da es sich dabei ebenfalls um eine Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz gehandelt hatte. Der Mann müsste also insgesamt fünf Jahre lang zurück ins Gefängnis. Er erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (APA)

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