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Nach 20 Bier: Passant in Hals gestochen

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Symbolbild ©bilderbox.at
Ein Passant, der vor einem Lokal in der Burggasse einen Streit schlichten wollte, wurde von einem Betrunkenen in den Hals gestochen. Der 38-jährige Täter musste sich wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.

Seine Zivilcourage kostete einen 30-jährigen Wiener beinahe das Leben. Der Mann beobachtete am 7. Februar 2009 auf dem Nachhauseweg, wie ein offensichtlich Angetrunkener ein Lokal in der Burggasse in Wien-Neubau betreten wollte, vom Lokalbesitzer aber nicht mehr hineingelassen wurde. “Ich wollte den Streit schlichten”, erzählte der 30-Jährige am Dienstag einem Schwurgericht im Grauen Haus.

“Es wäre besser, wenn du gehst. Du kommst eh nimmer rein”, hatte er im Vorbeigehen dem Betrunkenen geraten. Dieser versetzte ihm daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht und zückte ein Messer, das er dem 30-Jährigen in den Hals stach. Danach fügte er ihm noch eine Schnittwunde an der Kehle zu, ehe er davonlief.

Der Schwerverletzte wurde ins Wilhelminenspital gebracht und notoperiert. Der Täter, ein 38 jähriger Notstandshilfebezieher, konnte am nächsten Tag ausgeforscht und festgenommen werden. Er lebte zuletzt im selben Haus, in dem sich das Lokal befindet, in dem er abgewiesen wurde.

Zum angeklagten versuchten Mord bekannte er sich nun “nicht schuldig”. Seine Verteidigerin beteuerte: “Er wollte keinen umbringen! Er hat ganz einfach mit dem Messer herumgefuhrwerkt und herumgewurschtelt.”

Der Angeklagte stellte fest, er könne sich an nichts mehr erinnern, weil er damals 20 Bier intus gehabt habe: “Egal, wie sehr ich mich anstreng’, es kommt nix mehr in den Kopf hinein.”

Er sei seit seinem 16. Lebensjahr Alkoholiker. Normalerweise mache ihn Alkohol nicht aggressiv: “Ich bin der Kleinste, ich bin immer der Duckmäuser.” “Der Kleinste sticht immer als Erster”, erwiderte Richterin Katja Bruzek.

Der 38-jährige Mann ist zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen die Anklage wegen versuchten Mordes und erkannten auf versuchte absichtlich schwere Körperverletzung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich vorerst Rechtsmittel vor.

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