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Mutter-Kind-Pass: Starke Senkung der Säuglingssterblichkeit

Erhebliche Fortschritte seit 1974 - doch Experten fordern auch Reformen.
Erhebliche Fortschritte seit 1974 - doch Experten fordern auch Reformen. ©Bilderbox/Symbolbild
1974 etablierte die damalige Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter (SPÖ) den Mutter-Kind-Pass in Österreich. Seither sind Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit stark gesunken. Experten fordern aber auch eine Anpassung des Programms an neue Gegebenheiten, die Ärzte eine Anpassung des Honorars nach fast 20 Jahren.

Österreich stellte im Jahr 1973 mit einer Säuglingssterblichkeit (Todesfälle von lebend Geborenen innerhalb des ersten Lebensjahres) von 23,5 pro Tausend Kindern (Promille) das Schlusslicht Westeuropas dar. Ziel war es, durch Vorsorgeuntersuchungen die hohe Säuglingssterblichkeit zu reduzieren. 1946 war die Säuglingssterblichkeit gar noch bei 81,4 Promille gelegen. Schon 1984, also zehn Jahre nach der Mutter-Kind-Pass-Einführung, hatte sich die Säuglingssterblichkeit auf 11,4 Promille in etwa halbiert. Auch der finanzielle Anreiz führte praktisch zu einer hundertprozentigen Teilnahme der werdenden Mütter. 2004 gab es in Österreich eine Säuglingssterblichkeit von 4,5 Promille, 2012 dann eine von 3,2 Promille.

Die “perinatale Sterblichkeit” (tot geborene Kinder oder Todesfälle in der ersten Lebenswoche) sank von 23,2 Promille im Jahr 1974 auf 5,1 Promille im Jahr 2012. Die Müttersterblichkeit (Tod während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach der Geburt) lag beispielsweise im Jahr 1946 bei 327,9 Fällen pro 100.000 lebendgeborenen Kindern, zwischen 1964 und 1973 bei 345,2 pro 100.000 Lebendgeborenen (35 Todesfälle pro Jahr), zwischen 1974 und 1983 bei 154,4 Fällen je 100.000 Lebendgeborenen (15 Todesfälle pro Jahr) und zwischen 2004 und 2012 bei nur noch 24,5 pro 100.000 Lebendgeborenen (drei Todesfälle pro Jahr).

Island und Schweden an der Spitze

Österreich ist bei der Kindersterblichkeit (bis fünf Jahre) an sich gut, aber im europäischen Vergleich nicht Spitze: Während in Österreich 4,1 Todesfälle pro tausend Lebendgeborener bis zum Alter von fünf Jahren registriert werden, sind es in Island nur 2,4, in Schweden 2,7. Hier liegt Großbritannien mit 4,9 Todesfällen ganz weit vorn. Die Mortalität der britischen Kinder bis zum Alter von fünf Jahren entspricht in etwa jener im Polen und Serbien.

Mutter-Kind-Pass mehrfach verändert

Seit der Einführung des Mutter-Kind-Passes im Jahr 1974 wurde das Untersuchungsprogramm mehrfach erweitert und verändert. So kamen bereits 1987 zu den ursprünglich vier Untersuchungen in der Schwangerschaft eine fünfte Untersuchung und zwei Ultraschalluntersuchungen hinzu. Ebenso wurden die Laboruntersuchungen angepasst. 2010 wurden eine dritte Ultraschalluntersuchung, das Screening nach Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes; GDM) im Rahmen des oralen Glukosetoleranztests (oGTT) und eine HIV-Untersuchung hinzugefügt. Seit 2014 ist eine Hebammenberatung möglich. Der deutliche Anstieg des Anteils der Schwangeren, die einen Schwangerschaftsdiabetes entwickeln, in den Untersuchungen auf an die zehn Prozent deutet darauf hin, dass die Einführung dieses Tests eine Lücke geschlossen hat.

Zahlreiche Experten haben in der jüngeren Vergangenheit allerdings auch eine Anpassung des Mutter-Kind-Passes an neue Erfordernisse propagiert. Der Wiener Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres kann sich beispielsweise eine Ausdehnung des Mutter-Kind-Passes weit über das sechste Lebensjahr hinaus vorstellen. Hier sollte vor allem die Lücke während der Schulzeit und ins Jugendalter hinein geschlossen werden.

Ein Kritikpunkt ist auch die mangelnde Anpassung der Honorare für Ärzte, welche sich für die Mutter-Kind-Pass-Aktion engagieren. So erklärte der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, vor wenigen Tagen: “Seit 17 Jahren hat man das Honorar für den Mutter-Kind-Pass nicht erhöht.” Szekeres ergänzte: “Die Ärzte zahlen da drauf.”

Mutter-Kind-Pass: Das Programm

Der Mutter-Kind-Pass hat sich in den vergangenen 40 Jahren in Österreich bewährt. Experten fordern die Ausdehnung der Untersuchungen bei Kindern bis weit in das Schulalter hinein. Hier das derzeitige Programm:

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.

Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern sollten daher die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und diese Untersuchungen durchführen lassen.

Gynäkologische Untersuchungen für Schwangere:

  • Gynäkologische Untersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche und eine Laboruntersuchung
  • Gynäkologische Untersuchung in der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche und eine interne Untersuchung
  • Gynäkologische Untersuchung in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche und eine Laboruntersuchung
  • Gynäkologische Untersuchung in der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche
  • Gynäkologische Untersuchung in der 35. ́bis 38. Schwangerschaftswoche

Die Untersuchungen werden von Allgemeinärzten und Allgemeinärztinnen bzw. den jeweiligen Fachärzten und Fachärztinnen durchgeführt. Die Durchführung dieser Untersuchungen in der Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

Hinzu kommen drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft (achte bis zwölfte Schwangerschaftswoche, 18. bis 22. Schwangerschaftswoche und 30. bis 34. Schwangerschaftswoche). Die im Rahmen des Mutter‐Kind‐Pass-Programms vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen dienen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes sowie der Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Die Ultraschalluntersuchungen sind allerdings keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

Vor kurzem neu geschaffen wurde die Möglichkeit einer Hebammenberatung in der Schwangerschaft: Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche kann eine solche Konsultation erfolgen. Sie soll Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten bieten.

Die Untersuchungen für die Kinder:

  • Untersuchung des Kindes in der ersten Lebenswoche (wird meist im Spital durchgeführt)
  • Untersuchung des Kindes in der vierten bis siebenten Lebenswoche einschließlich einer orthopädischen Untersuchung
  • Untersuchung des Kindes im dritten bis fünften Lebensmonat
  • Untersuchung des Kindes im siebenten bis neunten Lebensmonat einschließlich einer HNO-Untersuchung
  • Untersuchung des Kindes im zehnten bis 14. Lebensmonat einschließlich einer Augenuntersuchung

Zusammen mit den vorgesehenen Schwangerenuntersuchungen sind die Kindesuntersuchungen bis zum 14. Lebensmonat eine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Weiters sind folgende Kontrollen vorgesehen:

  • Untersuchung des Kindes im 22.-26. Lebensmonat einschließlich einer augenfachärztlichen Untersuchung
  • Untersuchung des Kindes im 34. bis 38. Lebensmonat, im 46. bis 50. Lebensmonat und im 58. bis 62. Lebensmonat.
  • Schließlich gibt es eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der ersten und in der sechsten bis achten Lebenswoche

Die Untersuchungen werden von Allgemeinärzten und Allgemeinärztinnen bzw. den jeweiligen Fachärzten und Fachärztinnen durchgeführt.

(APA)

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