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Mutter gewürgt und mit dem Umbringen bedroht: Sechs Jahre Haft

Der 20-jährige Angeklagte wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der 20-jährige Angeklagte wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. ©APA (Sujet)
Jener 20-Jährige, der im August 2017 seine Mutter im Zuge eines Familienstreits gewürgt und mit dem Umbringen bedroht hat, wurde am Mittwoch wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Mann würgt Mutter

Ein 20-jähriger, der am 2. August 2017 in Wien-Leopoldstadt seine Mutter gewürgt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht wegen versuchten Mordes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimme davon aus, dass der Bursch in Tötungsabsicht die Hände um den Hals der 45-Jährigen gelegt und kräftig zugedrückt hatte.

Mutter bei Familienstreit gewürgt: Sechs Jahre Haft

Zusätzlich wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dem Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer zufolge war der junge Mann im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, leidet jedoch an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und impulsiven Zügen. Laut Dantendorfer ist der überdurchschnittlich intelligente junge Mann derart gefährlich, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist, falls er nicht entsprechend behandelt wird. Im Maßnahmenvollzug sind therapeutische Begleitmaßnahmen gewährleistet.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Christoph Erler verzichtete nach Rücksprache mit seinem Mandanten auf Rechtsmittel, Staatsanwalt Georg Schmid-Grimburg war mit der Entscheidung ebenfalls einverstanden.

Unbezahlte Rechnung war Auslöser für Streit

Der Angeklagte war auf seine Mutter losgegangen, nachdem diese die Gas- und Stromrechnung nicht bezahlt hatte und ihr daher der Strom abgedreht wurde. Darauf drehte er durch. Zuerst stellte er ihr ein Ultimatum und räumte ihr eine Stunde ein, um für die Wiederherstellung der Stromversorgung zu sorgen. Ansonsten werde er sie umbringen. Exakt eine Minute vor Ablauf der gesetzten Frist zählte der 20-Jährige dann lautstark mit 60 beginnend die verbleibenden Sekunden herunter. Als er bei Null angelangt war, ging er auf die 45-Jährige los. Er setzte sich auf die im Bett befindliche Frau, die an den Folgen eines Schlaganfalls leidet, und drückte ihr mit beiden Händen den Kehlkopf zu, so dass diese keine Luft mehr bekam.

Dem Staatsanwalt zufolge überlebte die Mutter nur deshalb, weil der jüngere Bruder des Angeklagten dazwischen ging, den 20-Jährigen zur Seite stieß und der Frau damit die Flucht aus der Wohnung in der Wehlistraße ermöglichte. Darauf holte der 20-Jährige aus der Küche einen Hammer und kündigte dem um ein Jahr jüngeren Bruder an, er werde ihm nun das Genick brechen und die Mutter erschlagen. In dieser Situation ergriff auch der 19-Jährige die Flucht und verständigte die Polizei.

“Sie nervt mich so sehr”

Als wenige Minuten später Beamte eintrafen, teilte ihnen der Verdächtige mit: “Ja, ich wollte meine Mutter umbringen. Sie nervt mich so sehr. Ich bin schuldig. Ich möchte sie nach vor umbringen.” Nach seiner Festnahme bekräftigte er das vier Stunden später in seiner kriminalpolizeilichen Erstbefragung. Auf die Frage, was er bezweckt hätte, erwiderte der Bursch: “Ich wollte ihrem Leben ein Ende setzen.”

Zugleich verwies er allerdings auf eine “längere Vorgeschichte”, die dazu geführt hätte. Diese legte er nun ausführlich dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) dar. Der Angeklagte war ohne Vater aufgewachsen, die Mutter hätte ihm viel zu viel Freiraum und alles durchgehen lassen. Damit habe sie ihm “mein Leben versaut”, bedauerte der 20-Jährige. Nachdem er die Hauptschule abgebrochen hatte, verdingte er sich eine Zeit als Möbelpacker, ging zuletzt aber keiner Beschäftigung mehr nach. Er saß die meiste Zeit zu Hause in seinem Zimmer vor dem Computer, offenbar auch von der Familie abgeschottet. Zu seiner Mutter hatte er eigenen Angaben zufolge “keine emotionale Beziehung”. Vom Richter zu seinem Bruder befragt, meinte der 20-Jährige: “Wir sind zwei Menschen, die das Glück oder Pech hatten, von einer Frau groß gezogen zu werden.”

Mutter verweigerte Aussage

Die Verhandlung machte deutlich, dass der Schulabbrecher in sprachlicher Hinsicht jedenfalls als Akademiker durchgehen würde. Von seinem Verteidiger hatte sich der Schulabbrecher Bücher von Sartre, Camus und Kafka erbeten. Im Unterschied zu seiner bisherigen Verantwortung versicherte der junge Mann den Geschworenen, er hätte seiner Mutter nicht nach dem Leben getrachtet: “Ich wollte sie nur wachrütteln. Ich wollte den Strom wieder haben.”

Schon die vorangegangene Drohung, er werde sie umbringen, wenn die Stromversorgung nicht binnen einer Stunde wiederhergestellt sei, sei nicht ernst gemeint gewesen: “Ich hatte das nicht richtig vor. Ich wollte, dass sie aus der Traumwelt erwacht, in der sie lebt.” Als er seine Hände um ihren Hals legte, “hab’ ich nicht so fest zugedrückt. Nicht einmal mit der Hälfte der mir möglichen Kraft. Ich wollte sie nicht einmal verletzen.”

Andererseits räumte der 20-Jährige ein, er wäre “wahrscheinlich lebenslänglich ins Gefängnis gekommen, wenn mein Bruder nicht gewesen wäre”. Dieser sagte im Unterschied zur Mutter, die von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machte und die Aussage verweigerte, als Zeuge aus.

“Mein Bruder ist ein sehr jähzorniger Mensch”, verriet der 19-Jährige. Er bestätigte das Ultimatum, das dieser der Mutter gestellt hätte (“Wenn bis um 12.00 Uhr kein Strom da ist, bring’ ich dich um!”). Als die Stunde um war, “ist er auf die Mama losgegangen. Er war nicht zur Vernunft zu kriegen. Er war sehr zornig.”

(APA/Red)

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