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Mutter mit 36 Messerstichen getötet: Sechs Jahre Haft wegen Todschlags

Der Angeklagte wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. ©APA/Helmut Fohringer
Der Angeklagte erstach seine Mutter Anfang September 2014 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Strasshof (NÖ). Die Mordanklage wurde von den Geschworenen verworfen, er wurde wegen Todschlags verurteilt.
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Frauenleiche in Bettzeuglade

Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Freitag das Urteil gegen einen 23-Jährigen, der seine Mutter (43) am 1. September 2014 in der gemeinsamen Wohnung in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) im Zuge eines Streits mit einem Briefbeschwerer bewusstlos geschlagen und erstochen hatte. Danach versteckte er die Leiche in der Bettzeuglade und flog in die USA.

Die Geschworenen entschieden die Schuldfrage mit fünf zu drei Stimmen. Die Staatsanwältin, die Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Verteidiger sprach von Psychoterror seitens der Mutter

Bei der Auseinandersetzung war es um eine geplante USA-Reise des gescheiterten Studenten gegangen, die die Mutter ablehnte. Laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner war der junge Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wenngleich sie ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung attestierte – eingeschränkte Emotionalität, Unsicherheit, aufgewachsen mit einer psychisch kranken Frau, die ihn nach außen abkapselte.

Verteidiger Marcus Januschke, der auf Totschlag plädierte, hatte von jahrelangem Psychoterror seitens der Mutter gesprochen. Die Frau, die unter Wahnvorstellungen und Stimmungsschwankungen gelitten habe, hätte seinen Mandanten bis zuletzt wiederholt beschimpft und sogar an den Haaren gezogen.

Aus Sicht der Staatsanwältin hatte der junge Mann zuvor Überlegungen zu der Tat angestellt. Sie verwies darauf, dass er bereits im August im Internet danach gesucht hatte, wie man Aussehen und Identität verändern könnte. Ein IT-Sachverständiger hatte den Suchverlauf wiederherstellen können, obwohl der Angeklagte nach der Tat die Festplatte seines Laptops gelöscht hatte.

Angeklagter bereut seine Tat

Am Tag nach dem Tod seiner Mutter besorgte sich der Angeklagte Reinigungsmittel für die Wohnung und eine Baufolie, in die er die Leiche einwickelte. In einem Reisebüro buchte er einen Flug nach Atlanta, löste am 8. September 2014 sein Konto auf und flog in die USA – im Oktober wurde er in Portland im Bundesstaat Oregon festgenommen.

Er bereue zutiefst, was er getan hatte, sagte der Beschuldigte. Ruhig wirkend, schilderte er dem Gericht unter dem Richtervorsitz von Anna Wiesflecker, dass seine Mutter ihn gepackt, ins Zimmer gedrängt und angeschrien habe. Da sei alles aus ihm herausgebrochen, “die Schläge und Misshandlungen der letzten Jahre…”. Als sie sich an den Esstisch setzte, schlug er von hinten zu – und als sie zur Seite sank, griff er zum Messer. Die Angaben deckten sich mit den festgestellten Verletzungen im Nacken und Halsbereich, erläuterte Gerichtsmediziner Wolfgang Denk..

(APA, Red.)

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