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Mutmaßlicher Syrien-Kämpfer in Krems schuldig gesprochen

Urteil in Krems.
Urteil in Krems. ©APA (Symbolbild)
Der 29-jährige Tschetschene soll mit dem Ziel, sich für den Jihad der "Jahbat al Nusra"-Front anzuschließen, nach Syrien gereist sein.

Ein 29-jähriger Tschetschene ist am Mittwoch am Landesgericht Krems wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und – nicht rechtskräftig – zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 17 Monate davon wurden bedingt ausgesprochen und die U-Haft aus 2015 angerechnet. Vom Vorwurf, Kinder-Pornos besessen zu haben, erfolgte ein Freispruch.

Laut Anklage war der russische Staatsbürger im Juli 2013 von Österreich nach Syrien gereist, um sich der radikal-islamistischen Organisation “Jabhat Al Nusra” (Al-Nusra-Front) anzuschließen. Der Mann, der im März 2015 in Krems festgenommen und nach sechs Wochen wieder freigelassen worden war, rechtfertigte sich vor dem Schöffensenat damit, er habe physisch eine Hilfsorganisation für Flüchtlinge unterstützen wollen. Im Gegensatz zu im Internet besorgten Infos über den IS (“Islamischer Staat”) und den Al Kaida-Ableger habe er diese humanitäre Einrichtung “nicht einmal gegoogelt” bzw. deren Adresse nicht gekannt, wurde ihm vorgehalten.

Foto in Kampfmontur und Kinderpornos am Handy

Die Anklage stützte sich auf entsprechende Dateien, Fotos und Chats, die auf seinem Laptop und Mobiltelefon gefunden worden waren, darunter ein Foto, das den Tschetschenen in Kampfmontur mit Sturmgewehr zeigt. Ein “gestelltes” Bild, meinte der Mann dazu. Er habe dort angesichts bewaffneter Männer einer 250 Mann starken Einheit vielmehr Angst um sein Leben gehabt. Verteidiger Wolfgang Blaschitz hielt fest, dass sein Mandant lediglich zwei Tage in Syrien gewesen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt “wieder abgehaut” sei. Den zweiten Vorwurf der Kinderpornos erklärte der Anwalt damit, dass diese Bilder “aufgepoppt” seien, als der Tschetschene im Web nach Darstellungen von “reiferen” Frauen gesucht habe.

Er verurteile Terroranschläge, beteuerte der Angeklagte heute. Seine Reise sei ein “sehr großer Fehler” gewesen. In der Urteilsbegründung wurde auf seinen Beitrag zur Wahrheitsfindung verwiesen. Vor allem habe der Mann von sich aus angegeben, jener Vermummte auf dem Foto zu sein.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz hatte auf den nun ordentlichen Lebenswandel seines Mandanten, der im Juni zum zweiten Mal Vater wird, verwiesen und in den Raum gestellt, was das denn “für ein fanatischer Terrorist sein” soll, der sich genau zwei Tage in Syrien aufgehalten hatte. Zum Posieren mit einer Kalaschnikow meinte der Anwalt, dass im Hintergrund keine Kämpfer, sondern Kinder zu erkennen seien, es handle sich nach Angaben seines Mandanten um ein gestelltes Bild. Die Richterin hatte in der Verhandlung Zweifel anklingen lassen, dass der Beschuldigte “ins Blaue hinein” nach Syrien gefahren und bei einer Kampfgruppe gelandet sei.

(APA, Red.)

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