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Mordprozess in Vorarlberg: Täter ist zurechnungsfähig, Geschworenen beraten

Nun beraten die Geschworenen.
Nun beraten die Geschworenen. ©Eckert
Heute findet der Prozess gegen den 35-Jährigen statt, der seine 65-jährige Drogendealerin mit 85 Messerstichen getötet haben soll. Am Anfang des Prozesses bekannte sich der Täter schuldig - nun beraten die Geschworenen. Primar Haller bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und sprach von einer wahrscheinlichen Persönlichkeitsstörung.
Mit 85 Messerstichen getötet: Mordprozess am Landesgericht

Zum Abschluss des heutigen Prozesstages erläuterten die Sachverständigen Primar Reinhard Haller und Gerichtsmediziner Walter Rabl noch ihre Gutachten. Haller bestätigte nocheinmal, dass der Angeklagte voll zurechnungsfähig sei. Er sei keinesfalls geisteskrank, aber eine Persönlichkeitsstörung sei wahrscheinlich. Der Drogenkonsum des 35-Jährigen habe ihn flacher, stumpfer und weniger stressresistent werden lassen. Danach hielten Staatsanwältin Konstanze Manhart und Verfahrenshilfeverteidiger Martin Ulmer ihre Plädoyers. Darin plädierte die öffentliche Anklägerin, eine hohe Strafe für Mordversuch und versuchte Brandstiftung zu verhängen. Immerhin habe der Angeklagte bereits einmal ein ganz ähnliches Delikt begangen und insgesamt acht Vorstrafen. Alleine an Bewährungsstrafen sind 2 Jahre und neun Monate offen.

Gegenseite plädiert für Milde

Rechtsanwalt Martin Ulmer betont nochmals, dass sein Mandant regelrecht „zugedröhnt“ gewesen sei.“ Der Angeklagte sei knapp an einer Überdosis gewesen, so Ulmer. Der 35-Jährige sei geständig, habe gesagt, was er heute noch sagen kann. Bei der Polizei habe der Mann immer wieder geweint, das sei sicher keine Show gewesen, so Ulmer. Um 15.17 Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Allein die Belehrung dauert mindestens eine halbe Stunde. Dann stehen diverse, schwierige Fragen nach Mord, Notwehr, Notwehrüberschreitung zur Diskussion. Über die Strafe entscheiden die Laien anschließend mit den Berufsrichtern gemeinsam.

20 Jahre und neun Monate Haft

Es war keine leichte Entscheidung und die Fragen waren juristisch kompliziert. Nach zwei Stunden waren die Geschworenen dennoch so weit. Sie befanden den 35-Jährigen einstimmig des Mordes für schuldig. Als Strafe wurden 18 Jahre ausgemessen, plus offenen alten Bewährungsstrafen kommt der Mann allerdings auf 20 Jahre und neun Monate. Den Hinterbliebenen schuldet er Beerdigungskosten und Trauerschmerzengeld in der Höhe von über 3000 Euro. Eine Summe, die er allerdings nie bezahlen wird können. Dass der Mann den Brand in der Wohnung des Opfers gelegt hat, steht für die Geschworenen nicht fest, hier erging ein Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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