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Mordprozess in Steyr: 18 Jahre Haft für 26-Jährigen

Der 26-Jährige soll seine Bekannte erdrosselt. haben.
Der 26-Jährige soll seine Bekannte erdrosselt. haben. ©APA/Rubra
Ein 26-jähriger Oberösterreicher ist am Montag im Landesgericht Steyr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Sommer des Vorjahres eine Bekannte im Crystal Meth-Rausch erdrosselt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mord in Steyr
Mordprozess in Steyr

Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Die Geschworenen fällten ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten mit dem Urteil der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.

Tat besonders grausam

Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet.

Der Verteidiger hielt bis zuletzt auch eine Rauschtat für möglich, auf die nur bis zu drei Jahre gestanden wären. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagten allerdings Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Auch wenn er unter Drogeneinfluss stand, sei er “felsenfest in der Realität” verhaftet gewesen, so die Sachverständige Adelheid Kastner.

Tränen bei Mordprozess

Zahlreiche Angehörige und Bekannte des Opfers waren zu der Verhandlung erschienen, etliche mussten stehend den Prozess verfolgen. Als der Angeklagte – in Handschellen und das Gesicht hinter einem Ordner versteckt – in den Saal geführt wurde, brachen mehrere in Tränen aus. Der Angeklagte soll am 26. Juni des Vorjahres in die Steyrer Wohnung des Opfers, zu der er einen Schlüssel hatte, gegangen sein. Dort sah er die junge Frau am Sofa schlafen, schilderte der Staatsanwalt den Tatablauf. Er habe am Balkon noch eine Zigarette geraucht, dann habe er eine Kordel aus einer Badetasche gelöst und die 24-Jährige erdrosselt.

Leiche mit Desinfektionsmittel übergossen

Laut Anklage unternahm er anschließend alles, um die Tat zu verschleiern: Er soll die Leiche versteckt und mit einem Desinfektionsmittel übergossen haben, um seine DNA-Spuren zu verwischen. Mit dem Handy des Opfers habe er SMS an die Mutter der Toten geschickt, um den Anschein zu erwecken, die Tochter sei nur zu einer Freundin gefahren.

Motiv ist unklar

“Was kann eine solche Tat auslösen? Ich muss die Antwort schuldig bleiben”, sagte der Staatsanwalt. Das Motiv sei unklar. Der Angeklagte hat die Tötung zwar gestanden, aber auch er und sein Pflichtverteidiger konnten keinen Grund liefern. Der 26-Jährige will zum Tatzeitpunkt allerdings im Crystal-Meth-Rausch gewesen.

Neues Gutachten soll angefertigt werden

Der Verteidiger verlangte ein neues Gutachten. Die von der Staatsanwaltschaft bestellte Psychiaterin Adelheid Kastner habe eine “ständige Geschäftsverbindung” zu Anklagebehörde und sei zudem keine ausgewiesene Drogenexpertin. Er beantragte ein weiteres, “unabhängiges” Gutachten. “Mein Mandant sagt, er hat gewusst, was er tut, aber er konnte es nicht steuern. Diese Problemlage finde ich aber im Gutachten nicht wieder”, begründete er diesen Schritt.

“Hätte gerne Sex mit der Toten”

Der Angeklagte schilderte gefasst den Tatablauf. Er erklärte die Tat mit einem Drogenrausch, in dem Denken und Handeln in getrennten Bahnen laufen. Sein Freund, der beim Verstecken der Leiche half, hatte bei der polizeilichen Einvernahme ein mögliches Motiv geliefert: Der Beschuldigte habe gesagt, er hätte gerne Sex mit einer Toten. Vor Gericht konnte der Zeuge sich aber nicht mehr erinnern.

Der – strafrechtlich bisher unbescholtene – Angeklagte schilderte seine Drogenkarriere, die bereits mit 13 Jahren begann. Zuletzt wollte er in Tschechien neu anfangen. Das Opfer sei eine Internetbekanntschaft eines Freundes gewesen und habe die beiden Männer öfter in dem Land besucht. Die hilfsbereite Frau habe ihn immer nach Steyr gefahren und bei sich wohnen lassen, wenn er in der Stadt etwas erledigen musste. Er könne sich die “Kurzschlussaktion” nur damit erklären, dass sein Unterbewusstsein ihr dafür die Schuld gegeben habe, dass er wieder Crystal Meth nahm.

Angeklagter schildert Tathergang

Am Tattag sei er wie verabredet zu der 24-Jährigen in ihre Wohnung gekommen, sie habe auf der Couch geschlafen. Er sah fern und setzte sich zwei Crystal-Meth-Injektionen. Dann habe er die Kordel auf den Tisch gelegt, warum wisse er nicht. Später habe er sich hinter die Frau gekniet und ihr die Schnur um den Hals gelegt. Was er getan habe, sei ihm zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen: “Es war einfach eine Handlung von mir.” Der Richter wollte wissen, ob sich das Opfer gewehrt habe. “Es sind leichte Geräusche von ihr gekommen und leichte Abwehrbewegungen”, antwortete der Angeklagte.

Dann rief er seinen Freund an. Zu diesem Zeitpunkt habe die Frau noch geröchelt. Er habe sie gewaschen und ausgezogen sowie Kleidung und Couch mit einem Desinfektionsmittel gereinigt – nicht um Spuren zu verwischen, sondern wegen des Geruchs, wie er behauptete. Er stülpte ihr einen Sack über den Kopf, damit sein Freund, der ihm später half, die Leiche verschwinden zu lassen, “nicht die selben Bilder im Kopf hat wie ich”.

“187” ins Gesicht tattowiert – Code für Mord

Dass ihn der Andere nun mit einer möglichen Leichenschändung in Verbindung bringe, könne er nicht nachvollzielen. Ein Kondom, dessen Verpackung am Wohnzimmertisch gefunden wurde, habe er benutzt, weil man unter Crystal Meth gelegentlich ejakuliere. Was er dann damit gemacht habe, wisse er nicht mehr.

Der Richter fragte den Mann auch nach der Bedeutung seiner Tätowierung – der Angeklagte trägt die Zahl 187 im Gesicht: “Das ist ein Polizeicode für Mord”, erklärte der 26-Jährige. Er will das Motiv aber nicht deshalb ausgewählt haben, sondern weil er es aus Hip-Hop-Songs kenne.

Der 23-jährige Freund wurde in Abwesenheit des Angeklagten vernommen. Während der Zeuge bei der Polizei davon gesprochen hatte, der 26-Jährige habe “immer wieder” von der Vorstellung Sex mit einer Leiche zu haben, gesprochen – “das reizt ihn voll” -, konnte er sich vor Gericht nicht mehr so genau erinnern. “Es ist einmal vielleicht vorgekommen.” Beim Verstecken der Leiche und der anschließenden Flucht nach Tschechien hätten sie nicht über die Tat und die Motive gesprochen, behauptete der Zeuge.

Die Geschworenen im Steyrer Mordprozess hatten sich am späten Montagnachmittag zur Beratung zurückgezogen. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe “von 20 Jahren oder mehr”. Der Verteidiger hält nach wie vor eine “Rauschtat”, auf die nur bis zu drei Jahre Haft stehen, für möglich. Die psychiatrische Gutachterin sah das hingegen anders.

„Nicht viel von Reue gesehen”

Der Angeklagte sei zwar geständig, “von Reue habe ich aber nicht viel gesehen”, so der Staatsanwalt. Der Beschuldigte “zerfließt eher in Selbstmitleid”. Er habe sich bisher nicht einmal bei den Eltern des Opfers entschuldigt. Angesichts der “heimtückischen Vorgehensweise” forderte der Staatsanwalt eine lange Haftstrafe.

Der Verteidiger empfand das Geständnis sehr wohl als reumütig: “Er hat sich klar und deutlich davon distanziert, was er getan hat.” Sein Mandant “ist nicht der Typ, der schriftstellerisch tätig wird und Entschuldigungsbriefe schreibt”. Das Motiv sei nicht die Lust am Morden gewesen, auch den Vorwurf der Leichenschändung habe man “ad absurdum geführt”. Die Tat sei offensichtlich unter Substanzeinfluss geschehen.

„Crystal Meth führt nicht zu Realitätsverlust”

Zuvor hatte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Bei ihm liege keiner der möglichen Gründe für Unzurechnungsfähigkeit – wie beispielsweise eine Geisteserkrankung – vor. Auch wenn er unter Crystal-Meth-Einfluss stand, sei er “felsenfest in der Realität” verhaftet gewesen.

Crystal Meth führe normalerweise nicht zu Realitätsverlust, so Kastner. Falls doch, hätte dieser Zustand aber bis zum Abklingen des Rausches anhalten müssen. Das stringente Verhalten des Angeklagten nach der Tat und, dass er sich an alles erinnern könne, schließe eine solche tief greifende Bewusstseinsstörung aus. Sie gehe allerdings auch nicht von einer hohen Wiederholungs-Wahrscheinlichkeit aus, so Kastner zur Gefährlichkeit des 26-Jährigen. Ein Antrag der Verteidigung auf ein anderes Gutachten wurde abgelehnt.

Sex mit Leiche als Motiv?

Unklar blieb bis zuletzt das Motiv. Der Staatsanwalt stellte die Frage, ob es die reine Lust am Töten gewesen sein könnte. Ein Freund des Angeklagten hatte bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte hätte einmal Sex mit einer Leiche haben wollen, schwächte das im Prozess dann aber ab. Kastner hält die Vermutung des Beschuldigten, sein Unterbewusstsein habe dem Opfer die Schuld an seinem neuerlichen Abgleiten in die Sucht gegeben, für schlüssig. Der Angeklagte schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an. Er entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei den Angehörigen. (APA)

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