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Mordprozess gegen 17-Jährigen in Graz

Vorfall in Kellerwohnung nicht genau geklärt
Vorfall in Kellerwohnung nicht genau geklärt
Ein 17-jähriger Grazer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Raimund Frei) gestanden. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2014 einen Bekannten mit einem Kleinkalibergewehr aus nächster Nähe erschossen zu haben. Der Verteidiger sprach von einem "unglücklichen Zufall, dass dieser Schuss tödlich war".

Angeklagt ist ein erst 17-jähriger Jugendlicher, der zum Tatzeitpunkt ebenso wie das Opfer aus Kärnten erst 16 Jahre alt war. Die Fakten: Die beiden Burschen hatten zusammen mit einem gleichaltrigen Mädchen Marihuana konsumiert, beide hatten Sex mit ihr, zu dritt fuhr man mit dem Taxi nach Villach, dann blieb der Kärntner allein mit ihr in der Wohnung, der zweite holte das Gewehr seine Großvaters, ein Schuss fiel und der eine 16-Jährige war tot.

Vergewaltigung mit Schlafmittel?

Diese Tatsachen bestritt niemand, doch die Geschichte dazu sieht bei Anklage und Verteidigung völlig anders aus. Staatsanwältin Kathrin Heidinger schilderte, wie beide Burschen das Mädchen vergewaltigten, nachdem ihr der Kärntner ein Schlafmittel ins Cola gegeben hatte. Dann ließ das spätere Opfer das Mädchen nicht weggehen, weil er Angst hatte, sie könnte erzählen, was geschehen war.

Ins Gesicht geschossen

Trotzdem fuhr man zu dritt mit dem Taxi nach Kärnten, nach der Rückkehr sperrte der Angeklagte die beiden in seiner Wohnung ein. Er holte das Kleinkalibergewehr seines Großvaters und schoss dem Kärntner aus zweieinhalb Metern Entfernung ins Gesicht. Der Beschuldigte soll ihn danach noch angestoßen und gesagt haben “Der ist hin”, erzählte die Staatsanwältin, die für eine Verurteilung und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher plädierte.

Ganz andere Version von Verteidiger

Ganz anders hörte sich die Geschichte bei Verteidiger Gerald Ruhri an. In seiner Version zwang das spätere Opfer den Grazer, das Mädchen zu vergewaltigen. “Knall die Schlampe”, soll er mit vorgehaltener Gaspistole zu dem Burschen gesagt haben. Zur Fahrt nach Villach soll der Kärntner die beiden ebenfalls gezwungen haben, warum sie unterwegs nicht weggelaufen sind, erklärte der Anwalt so: “Es war nach dieser Nacht nicht in ihrem Verhaltensrepertoire.” Dass der Schuss aus dem Gewehr tödlich war, sei ein “unglücklicher Zufall” gewesen. Das Projektil war über das Auge ins Gehirn eingedrungen, an einer anderen Stelle wäre es vermutlich einfach abgeprallt.

Leiche mit Großvaters Hilfe in Ungarn vergraben

Nach der Tat brachte der Beschuldigte die Leiche mit seinem Großvater nach Ungarn und vergrub sie im Wald, wo sie neun Tage später gefunden wurde. Angeklagt ist außerdem ein Vorfall, bei dem der 17-Jährige einem Jugendlichen im Frühjahr 2014 mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen hatte.

Der Richter verfügte einen Ausschluss der Öffentlichkeit, die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Ein Urteil soll es aber erst im April geben.

(APA)

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