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Mordprozess Flora A.: Geschworene beraten über Schuld des Angeklagten

Flora A. soll von ihrem Lebensgefährten bei lebendigem Leib verbrannt worden sein.
Flora A. soll von ihrem Lebensgefährten bei lebendigem Leib verbrannt worden sein. ©BPD Wien/ APA
Neben dem Kellerleichen-Prozess findet ihn Wien am Donnerstag auch ein zweiter Aufsehen erregender Mordprozess: Die 28-jährige Flora A. soll vor zwei Jahren bei lebendigem Leib verbrannt worden sein. Ihre Leiche wurde auf einem Misthaufen in der Slowakei gefunden. Vor Gericht steht ihr 45-jähriger Lebensgefährte, derzeit beraten die Geschworenen.
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Der Bauingenieur soll im Oktober 2010 seine Freundin aufgrund “krankhafter Eifersucht” und des sich abzeichnenden Beziehungsendes getötet zu haben. Einen hieb-und stichfesten Sachbeweis konnte die Anklage nicht vorlegen. Die Staatsanwaltschaft verwies auf mehrere Indizien, die seiner Ansicht nach “schlüssig und widerspruchsfrei” für die Täterschaft des Mannes sprechen. So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in welche die aus dem Kosovo stammende Frau eingewickelt worden war.

Staatsanwalt gegen Freispruch

Staatsanwalt Leopold Bien machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er den Angeklagten weiterhin mit Sicherheit für den Täter hält. Auch die Entscheidung des Richtersenats, den 45-Jährigen am zweiten Verhandlungstag aufgrund relativierender Zeugenaussagen zu enthaften, könne er nicht nachvollziehen, da sich an den Fakten nichts geändert habe. “Wenn es heute einen Freispruch gibt, dann wird ein Mörder freigesprochen.”

 Es sei gesichert, dass die Überwurfdecke, deren Überreste bei der Leiche in der Slowakei gefunden worden waren, die “Klammer zwischen der Wohnung und der Tat sei”. Daraus ergebe sich zwingend, dass der Täter Zugang zu diesen vier Wänden gehabt haben muss, was für irgendwelche Schlepper oder andere angebliche Verdächtige nicht zutrifft.

Angeklagter hat ein Motiv

In der Nacht der Tat, am 16. Oktober 2010, haben sich in der Wohnung nur drei Personen aufgehalten: Flora, der Angeklagte sowie der Bruder des Opfers. “Flora wird sich nicht selbst stranguliert und angezündet haben, der Bruder hat geschlafen, was auch der Angeklagte bestätigt – also bleibt nur er selbst”, argumentierte Bien. “Wenn zwei Personen in einem Raum sind und nur einer kommt lebend heraus, wer soll der Mörder gewesen sein?”

Dazu käme noch, dass Flora, wenn sie – wie vom 45-Jährigen behauptet – die Wohnung verlassen habe, um im nahegelegenen Cafe die Abrechnung zu machen, es nur ein Zeitfenster von fünf Minuten gegeben habe, um die Kellnerin von der Mariahilfer Straße zu entführen. Sie habe aber die Decke laut dem Angeklagten nicht dabei gehabt. Und diese hypothetischen Täter hätten danach in die Wohnung eindringen und die Decke holen müssen. “Das widerspricht wohl jedem gesunden Menschenverstand”, sagte Bien. Gegen den Bauingenieur würde auch sprechen, dass er ein Motiv habe und zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht dort gewesen war, wo er es angegeben habe – auch wenn die Lokalbetreiber in der Verhandlung nicht mehr davon berichteten, dass er sie aufgefordert habe, ihm das entsprechende Alibi zu geben.

“Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich glauben, dass der Herr Staatsanwalt in einem anderen Verfahren als ich war”, konterte Verteidiger Nikolaus Rast in seinem Schlusswort. Seiner Ansicht nach, wäre die Polizei entsprechenden Ermittlungsansätzen gegen andere Personen – etwa gegen den Ex-Ehemann Floras – nicht entsprechend nachgegangen. Es sei nur eindeutig gegen seinen Mandanten ermittelt worden. “Er ist schon vor einigen Tagen enthaftet worden, bereiten Sie seinem Martyrium nun endgültig ein Ende”, appellierte Rast an die Geschworenen. (APA)

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