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Mordfall Paulina: Die psychologischen Gutachten von Paulinas Peinigern

Der Mordfall Paulina schockte Bad Ischl im vergangenen Sommer.
Der Mordfall Paulina schockte Bad Ischl im vergangenen Sommer. ©APA
Die 14-jährige Paulina S. wurde am 5. Juli 2011 auf dem Weg zur Schule entführt, zu Tode gefoltert und in einem Waldgrab verscharrt. Als dringend tatverdächtig gelten der Stiefvater und -bruder. Nach dem Selbstmord des 48-Jährigen Hauptverdächtigen gelangen nun erste psychologische Gutachten an die Öffentlichkeit.
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Von Beginn der Erhebungen im Mordfall Paulina galten Klaus K., der Stiefvater des Opfers, und dessen Sohn Konstantin K. als dringend tatverdächtig. Bereits in ersten Verhören legten die beiden Männer umfangreiche Geständnisse ab. Der 48-jährige Fernfahrer behauptete, dass “böse Stimmen” in seinem Kopf ihm den Auftrag für das Verbrechen gegeben hätten. Der Sohn wiederum berichtete von einem “von langer Hand geplanten Delikt”.Eigentlich sollte Claudia S., die Mutter von Paulina, nach der Trennung “bestraft” weden.

 Klaus K. beging im Oktober in seiner Zelle in der Justizanstalt Wels Selbstmord. Noch vor seinem Suizid wurden er und sein Sohn ausgiebig von Gerichtspsychiater Reinhard Haller untersucht. Die Ergebnisse dieser Analysen liegen nun – wie NEWS exklusiv in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet – der Justiz vor.

Psychologische Gutachten über Paulinas Peiniger

In dem Gutachten über Klaus K. schreibt Haller: “Das Herrn Klaus K. zur Last gelegte Verbrechen stellt sich als die Tat eines narzisstisch schwerst gestörten, unter einem hohen Aggressionspotential stehenden, bei Kränkungen impulsiv und aggressiv reagierenden Menschen, der in beleidigtem Zustand jegliches Empathievermögen verliert und extrem egozentrisch reagiert, dar. Die von ihm als Begründung genannten befehlenden Stimmen, die er nicht nur für sein Handeln, sondern auch für das Tatmotiv verantwortlich macht, lassen sich medizinisch in keiner Weise erklären.

Konstantin K. diagnostiziert der Seelenarzt “keine psychischen Auffälligkeiten höheren Grades”; Haller weist jedoch auf seine “unreife Persönlichkeitsstruktur, das pathologische Abhängigkeitsverhältnis zum tatdominanten Vater” und “die erhebliche emotionale Drucksituation, der er während der Tatzeit ausgesetzt gewesen ist”, hin.

Der Prozess gegen den 19-Jährigen ist für kommenden März geplant.

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