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Morddrohung an Erwin Pröll: Urteil gegen Oberösterreicher steht fest

Nach einer Morddrohung an Erwin Pröll wurde der Oberösterreicher nun verurteilt.
Nach einer Morddrohung an Erwin Pröll wurde der Oberösterreicher nun verurteilt. ©APA (Sujet)
Nachdem ein Oberösterreicher im Jänner eine Morddrohung per Brief an den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) geschickt haben soll, wurde der Mann nun vor Gericht verurteilt.
Verdächtiger ausgeforscht

Der angeklagte 60-Jährige soll in einem Brief vom 11. Jänner 2016 dem Politiker erklärt haben, er werde seine “Schlachtung” so vorbereiten, dass er nicht lange leiden müsse, damit er einen schönen Tod habe. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LV NÖ) wurde eingeschaltet.

Dass sein Auto beim Abschicken des Briefes von einer Überwachungskamera erfasst wurde, führte zu seiner Ausforschung. Bei den Einvernahmen durch die Polizei gab der Pensionist als Motiv an, er sei durch einen Medienbericht auf den Gedanken gekommen.

Anklage wegen gefährlicher Drohung gegen Erwin Pröll

Der Mann wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft. Im Prozess war er voll geständig und zerknirscht. Er hat sich inzwischen auch schriftlich bei Landeshauptmann Pröll entschuldigt.

Der Verteidiger Wolfgang Kempf verwies darauf, dass sein Mandant seit über drei Jahrzehnten manisch-depressiv sei und legte Belege vor, dass er deswegen auch immer wieder in stationärer Behandlung gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Tat sei er – vereinfacht ausgedrückt – medikamentös nicht ausreichend eingestellt gewesen.

Drei Monate bedingt: Urteil noch nicht rechtskräftig

Richterin Petra Oberhuber sprach den Angeklagten schuldig. Für die Strafbemessung wertete sie sein umfassendes, reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit als mildernd. Erschwerendes fand sie nicht. Die drei Monate Haft unbedingt sind im untersten Strafrahmen. Da er von sich aus immer wieder ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, war auch keine Weisung dazu notwendig. Der Angeklagte nahm die Strafe an, bedankte sich und versprach der Ermahnung der Richterin zu folgen, er solle schauen, dass künftig derartige Taten nicht mehr vorkommen.

Der Staatsanwalt war nicht zu einer Erklärung befugt – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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