Damit konfrontiert, schluchzte die Angeklagte: “Ich kann dazu nichts sagen. Ich hab’ so viel Angst gehabt.”
Bei der Obduktion der Leiche stellte der Gerichtsmediziner teilweise tiefe Schnittwunden an den Händen und am linken Schlüsselbein der 47-Jährigen fest, die sich mit dem von der Angeklagten geschilderten Tathergang ebenfalls schwer in Einklang bringen lassen. Laut Reiter könnte es sich dabei um “typische Abwehrverletzungen” handeln.
Mit der Urteilsverkündung war am späten Nachmittag zu rechnen.