Unschuld ist käuflich
von Silvia Jelincic
Vor kurzem rief mich ein alter Freund an. Einer, den ich eigentlich nicht öfter als einmal im Monat höre. Meist ruft er an, wenn er eine Story für mich hat, oder, wenn er sich über Politiker aufregt.
"Du, die haben den Mensdorff rausgelassen", fing er dieses Mal das Gespräch an. So ein Blödsinn, antwortete ich, du musst dich irren, so leicht wird das für den nicht enden. "Nein, kein Schmäh. Schau dir das mal an. Steht schon online." Eine Minute später saà ich vor dem Computer. Nicht, dass ich ihm die Info nicht abgenommen hätte, doch so ganz glauben konnte ich die Sache dann eben doch nicht. Aber es stimmte: der österreichische Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist wieder auf freiem Fuss. Und dass, obwohl er noch vor kurzem unter dem Verdacht stand, für den britischen Rüstungskonzern BAE Systems unsaubere Geschäfte erledigt zu haben.
Für Mensdorff gilt die Unschuldsvermutung. Eh kloar. Und ich will hier ja auch gar nicht behaupten, dass Mensdorff Dreck am Stecken hat, weil ich es einfach nicht weiÃ. Aber was mich schockiert ist die traurige Tatsache, dass Freiheit käuflich ist und Rechtssysteme korrumpierbar. Denn nachdem BAE dem Londoner Serious Fraud Office (SFO) die fette Summe von 320 Millionen Euro bezahlt hatte, stellte das SFO seine Ermittlungen gegen Mensdorff-Pouilly ein. Unfassbar. Unschuld ist also käuflich. Erfreulicherweise sehe nicht nur ich das so.
Die britische Organisation Campaign Against Arms Trade (CAAT) zeigte sich "schockiert und wütend", weil sich damit eben zeige, dass nicht eingehend geprüft worden sei. Offiziell heiÃt es, man habe keine Korruption feststellen können. Was ich sogar glaube, zumal die Ermittlungen wegen des Geldes ja abrupt abgebrochen worden sind. Und was sind für das BAE schon 320 Millionen, wo der Konzern doch Jahr für Jahr zweistellige Milliardengewinne einfährt? Nix. Maximal ein Fall für die Portokasse.
Die Frage ist nun, wie die Sache in Ãsterreich weitergeht. Mensdorffs Anwalt Harald Schuster rechnet damit, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten auch in Ãsterreich eingestellt wird. Das argumentiert Schuster mit dem unter Schengen-Staaten vereinbarten Verbots der Doppelbestrafung. Wegen ein und derselben Vorwürfe dürfe man nicht zweimal vor Gericht. Im Klartext: Wird in London nicht mehr ermittelt, darf auch in Wien nicht mehr ermittelt werden. Wir werden sehen. Wenn die Sache wirklich so durchgeht, es also keine weiteren Untersuchungen gibt, so ist das nicht nur schockierend, sondern zeigt auch, dass Unschuld käuflich ist.
Kolumne:
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Zur Person:
Dr. Silvia Jelincic ist Journalistin beim Wirtschaftsmagazin Format. 2008 wurde ihr von Wirtschaftskammer und WU Wien der Preis für Handelspublizistik verliehen; Jelincic gestaltet auch Beiträge fürs Fernsehen und konnte mit dem Buch "Die nackte Elite" 2008 einen Bestseller landen. Die heute 31-Jährige wurde in Wien als Tochter kroatischer Einwanderer geboren.