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Mögliche Verfahrenswiederaufnahme im Fall Julia Kührer

Im Oktober soll über eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Julia Kührer verhandelt werden.
Im Oktober soll über eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Julia Kührer verhandelt werden. ©APA
Im Fall Julia Kührer könnte es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen. 2013 wurde Michael K. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, Anfang Oktober soll nun eine Verhandlung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verdahrens stattfinden.
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Am 4. Oktober sollen laut einem Sprecher fünf vom Verteidiger beantragte Zeugen vernommen werden. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Zu den Zeugen zählen ein Profiler, der Bruder von Julia Kührer und Personen aus dem Umfeld ihres Ex-Freundes, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz.

Wiederaufnahme des Verfahrens möglich

Laut “Krone” zählt zum Beweismaterial u.a. eine Cold-Case-Analyse, die ebenso wie der Bruder des Opfers seinen Mandanten entlasten soll. Dem Bericht zufolge werde der Verdacht bestärkt, dass Julia Kührer bei einer Drogenparty gestorben ist. Laut einer – allerdings altbekannten – Theorie soll der Ex-Freund die damals 16-Jährige nach deren Drogentod im Keller des Verurteilten abgelegt haben.

Blaschitz hatte im Frühjahr einen Antrag auf Wiederaufnahme eingebracht. Daraufhin wurde ein Drei-Richter-Senat gebildet, um die Causa zu prüfen. Die Verhandlung am 4. Oktober wird im Beisein des Verteidigers mit seinem Mandanten sowie eines Staatsanwaltes stattfinden. Nach Paragraf 357 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Verhandlung nicht öffentlich, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der Fall Julia Kührer

2006 war die Schülerin Julia Kührer aus Pulkau im Weinviertel verschwunden, 2011 wurde die verbrannte Leiche im nahen Dietmannsdorf in einem Erdkeller auf dem Hof eines Videothekbesitzers, bei dem sich die Pulkauer Jugend getroffen hatte, gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr eruiert werden. 2013 wurde der damals 51-Jährige wegen Mordes verurteilt. Die vom Landesgericht Korneuburg verhängte lebenslange Haftstrafe wurde – nach Berufung durch seinen damaligen Verteidiger Farid Rifaat – ein halbes Jahr später vom Oberlandesgericht Wien auf 20 Jahre herabgesetzt. Diese Strafe verbüßt der Verurteilte derzeit in der Justizanstalt Stein.

(APA/Red)

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