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Mitbewohner in Meidling mit Axt erschlagen: Mordprozess-Beginn mit Schwierigkeiten

Der Angeklagte beim Mordprozess in Wien
Der Angeklagte beim Mordprozess in Wien ©APA
Mit gewissen Schwierigkeiten hat der Mordprozess gegen einen 52-jährigen Frühpensionisten begonnen, der am 27. Oktober 2014 in seiner Wohnung in Wien-Meidling einem Mitbewohner mit einer Axt den Schädel gespalten haben soll.
Beim Mordprozess in Wien
Mordprozess steht bevor
Identität des Opfers unklar
Leiche wochenlang in Wohnung
Bilder vom Tatort

Zunächst fanden die Geschworenen im Landesgericht nicht den richtigen Verhandlungssaal. Dann taten sich Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten auf.

Angeklagter wirkte verwirrt

Der Prozess startete mit einer Verspätung von 40 Minuten, nachdem endlich die erforderlichen acht Geschworenen versammelt waren. Der Angeklagte, der mit bloßen, in Badeschlapfen steckenden Füßen, einem Pyjama und einem übergeworfenen hellblauen Hemd in den Gerichtssaal gebracht wurde, machte einen verwirrten, indisponierten Eindruck. Er vertrage “die Chemie nicht” und habe rasende Kopfschmerzen, erklärte der Mann, der vor wenigen Tagen von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt worden sein soll.

Verteidigerin Irene Pfeifer stellte darauf einen Antrag auf Verlegung des Prozesses wegen Verhandlungsunfähigkeit. Der vorsitzende Richter Christoph Bauer veranlasste die Beischaffung der Krankenakte, die sich die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter ansehen soll.

Prozess wurde unterbrochen

Seit seiner Inhaftierung leide er unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Herzrasen, erklärte der Angeklagte, wobei er vom Sessel rutschte, sich auf den Boden kauerte und den rechten Fuß massierte: “Draußen habe ich sie (die Kopfschmerzen, Anm.) wegbekommen, weil ich in den Wienerwald gegangen bin.” Dort sei “die Luft besser”. Ihm gehe es darum, “dass ich aufs Land rauskomme.” Die Verhandlung wurde nach diesen Ausführungen vorerst bis 10.45 Uhr unterbrochen.

Obdachloser übernachtete bei 52-Jährigem

Der Angeklagte hatte ihm Vorjahr zufällig einen 50 Jahre alten Slowaken kennengelernt und dem Obdachlosen einen Schlafplatz angeboten. Dieser nahm dankend an und übernachtete in weiterer Folge regelmäßig in der fremden Wohnung. Dem 52-Jährigen wurde das mit der Zeit zu viel – vor allem der massive Alkoholkonsum seines Mitbewohners soll ihn gestört haben. Er wurde den Mann allerdings nicht mehr los, obwohl er ihn mehrfach aufgefordert haben soll, endlich wieder auszuziehen.

Prozess um Mord mit Axt in Meidling

Schließlich soll er ihn im Schlaf getötet haben, wobei laut Anklage die Schnarchgeräusche des 50-Jährigen dafür mitausschlaggebend waren. Tatwerkzeug war laut Anklage eine Axt, die sich der Angeklagte zum Holzspalten gekauft hatte. Der Tote wurde erst am 12. Jänner entdeckt. Die Axt steckte noch im Kopf der bereits stark verwesten Leiche.

Verhandlung hat begonnen

Mit mehr als zweieinhalbstündiger Verspätung hat am Dienstag die Einvernahme des 52-jährigen Mannes begonnen, der seinen Mitbewohner mit einer Axt erschlagen und mehrere Wochen neben der Leiche gelebt hat. Die Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter stufte den Mann als verhandlungsfähig ein, nachdem sie die Krankenunterlagen studiert und den 52-Jährigen begutachtet hatte.

Dieser sei zwar durch das Verfahren und die Haftbedingungen “sehr belastet”, wolle die Hauptverhandlung aber möglichst rasch hinter sich bringen, sagte Wörgötter. Daraufhin wurden die Geschworenen beeidet und Staatsanwältin Karina Fehringer trug ihre Anklage vor.

“Soziale Ader” des Angeklagten

Der Angeklagte – laut Staatsanwältin lebensmüde, depressiv und Frühpensionist – habe eine “soziale Ader” und immer wieder Obdachlose bei sich übernachten lassen. Am Wienerberg lernte er im vergangenen September einen 50 Jahre alten Slowaken kennen, dem er schließlich einen Schlafplatz anbot. Weil sich der neue Mitbewohner auf Dauer einquartierte, ständig betrunken war und keine Anstalten machte, die Wohnung in der Aichholzgasse zu verlassen, habe sich im Angeklagten eine “Antipathie” gegen den Slowaken aufgebaut, schilderte die Anklägerin.

Als der 50-Jährige am 26. Oktober wieder einmal betrunken in der Wohnung auftauchte, eskalierte die Situation. Zunächst bereitete der 52-Jährige diesem noch ein Abendessen zu. Danach kündigte er laut Anklage aber an, es werde “ein Unglück geschehen, wenn du heute nicht gehst”.

Mitbewohner schnarchte: Eskalation mit Axt

“Wahrscheinlich hat das spätere Opfer diese Drohung leider nicht wahrgenommen”, legte die Anklagevertreterin dar. Der Slowake legte sich schlafen. Der Angeklagte sei “maßlos verärgert” gewesen und habe seinerseits keinen Schlaf gefunden, so Fehringer. Bis in sein Schlafzimmer hörte er den Mitbewohner schnarchen und nahm den Alkoholgeruch wahr.

Der Versuch, diese abzustellen, indem sich der 52-Jährige erhob, zur Couch im Wohnzimmer ging und den Schlafenden ansprach, blieb erfolglos. Da erinnerte sich der 52-Jährige an die Axt, die sich neben seinem Bett befand und die er seinerzeit zum Holzspalten gekauft hatte. Laut Anklage versetzte er damit dem Schlafenden einen Schlag gegen den Kopf. Die Axt blieb stecken. Da der Slowake weiter Geräusche von sich gab, habe der Angeklagte die Waffe mit nicht unerheblicher Kraftanstrengung aus dem Schädel gezogen und ein zweites Mal zugeschlagen, führte die Staatsanwältin aus: “Erleichtert, keine Geräusche mehr wahrzunehmen, zog sich der Angeklagte dann in sein Schlafzimmer zurück und schlief rasch ein.”

Verwesungsgeruch: Angeklagter zog aus

Die mumifizierte Leiche wurde erst am 12. Jänner entdeckt, nachdem sich der 52-Jährige, der Ende Dezember aufgrund des Verwesungsgeruchs zu einem Bekannten gezogen war, einer Drogen-Beraterin sowie zwei Bekannten anvertraut hatte. Der Mann hatte nach seiner Festnahme ein Tatsachengeständnis abgelegt, jedoch eine Art Notwehrsituation geltend gemacht: Er habe sich ausgenützt gefühlt und in der für ihn verfahrenen Situation keinen Ausweg mehr gesehen.

Angeklagter zurechnungsfähig

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Angeklagte zwar an einer narzisstischen Störung mit schizoid-paranoiden Komponenten, doch soll es sich dabei um keine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades handeln. Die Sachverständige billigt dem Mann eine “akute Belastungssituation” im Tatzeitpunkt und eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit zu. Die Dispositions- und Diskretionsfähigkeit waren ihrer Expertise zufolge aber nicht aufgehoben, sodass kein Schuldausschließungsgrund vorliegt. Die Psychiaterin hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, weshalb ihm nun ihm Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslang droht.

(apa/red)

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