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Mit Sicherheit Silvester feiern: Experten warnen vor illegalen Krachern

Wenn man es knallen lässt, sollte man auf die Herkunft der Ware besonders achten.
Wenn man es knallen lässt, sollte man auf die Herkunft der Ware besonders achten. ©APA/dpa
Die Österreicher lassen es zu Silvester gerne krachen. Ein Expertengremium bei Austrian Standards befasst sich mit der Weiterentwicklung von Regelwerken, die das Verletzungsrisiko für Pyrotechnik-Liebhaber minimieren sollen. Die Novelle des Pyrotechnikgesetzes schreibt nun seit heuer für pyrotechnische Gegenstände die Einhaltung der Europäischen Norm vor. Hier ein Überblick über die gesetztliche Lage.
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“Mit der ÖNORM EN 15947 wurde unter österreichischer Beteiligung ein einheitlicher europäischer Standard geschaffen, der die unterschiedlichsten Arten von Feuerwerkskörpern nach Grad der Gefährdung kategorisiert und einheitliche Prüfverfahren festlegt”, erklärt Elisabeth Stampfl-Blaha, Direktorin von Austrian Standards.

Jeder vierte Österreicher lässt es zu Silvester kräftig krachen. Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper bescheren dem Fachhandel alljährlich einen Umsatz von rund zehn Millionen Euro. Nicht mehr im Handel erhältlich sind Produkte mit Blitzknallsätzen, die bisher in so genannten Piraten, vulgo Schweizerkrachern, enthalten waren. Denn der Verkauf von darin enthaltenen Blitzknallsätzen ist gemäß dem Pyrotechnik-Gesetz in Österreich bereits seit 2010 verboten. Ab 4. Jänner 2016 ist nun auch die Verwendung von Blitzknallsätzen generell verboten.

Kennzeichnung als Merkmal für legale Produkte

Die Novelle des Pyrotechnikgesetzes, die seit Juli 2015 in Kraft ist, beinhaltet neben dem Aus für Piraten und Co. auch eine strengere Kennzeichnungspflicht. Alle Feuerwerkskörper am Markt müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. “Dieses Zeichen ist ein verlässliches Merkmal dafür, dass dieses Produkt den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht”, erklärt Dagmar Schermann, zuständige Komitee-Managerin von Austrian Standards.

Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf dem Gegenstand selbst, falls nicht möglich, an der Verpackung angebracht sein. Zudem müssen u. a. auch Name und Adresse des Herstellers, Typ und Gefahrenkategorie des Geräts (F1 – F4) und Altersgruppe angeführt werden.

Geldstrafen bis zu 10.000 Euro

Die Neuerungen im Pyrotechnikgesetz verpflichten nun nicht nur den Hersteller/Importeur, sondern auch den Händler zur Kontrolle, ob das Produkt auch alle Anforderungen erfüllt. Bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflichten als Hersteller, Importeur oder Händler drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro – oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. Laut Information der Landesdirektion Wien werden jährlich etwa drei Tonnen Material sichergestellt.

“Jedes Jahr gibt es leider immer wieder Verletzte durch fahrlässige Handhabung von Raketen und Böllern. Speziell der Kauf von illegalen pyrotechnischen Gegenständen aus dem Kofferrraum dubioser Händler birgt ein enormes Sicherheitsrisiko”, warnt Helmut Szagmeister, Pyrotechnikhändler und Vorsitzender der Arbeitsgruppe “Pyrotechnik und Sprengmittel” bei Austrian Standards. “Bei diesen illegal verkauften Artikeln weiß man nie, woher sie kommen und was wirklich drin ist. Ein falsches Sprengpulvergemisch oder zu kurze Raketen-Leitstäbe können fatal enden. Deswegen sollte man Feuerwerkskörper nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel erwerben und sich immer ganz genau an die Gebrauchsanweisungen halten.”

Sicherheitskriterien bei Feuerwerkskörpern

Jeder pyrotechnische Gegenstand, den ein Hersteller, Importeur oder Händler auf den europäischen Markt bringen will, muss in eigens benannten Prüfstellen der EU – so genannten Notified Bodies – einem Prüfungsverfahren unterzogen werden. Dort werden die korrekte chemische Zusammensetzung sowie technische Parameter, wie Brenndauer der Zündschnur, Standfestigkeit, Steighöhe (je nach Produkt unterschiedliche, jedoch mindestens 30 Meter), sowie Kälte-, Hitze- und Erschütterungstests durchgeführt.

Erst nach erfolgreichem Abschluss der so genannten Konformitätsbewertung kann die CE-Zeichnung angebracht werden. So können Verbraucher und Anwender darauf vertrauen, dass der pyrotechnische Gegenstand den Prüfnormen für die jeweilige Gefahrenkategorie entspricht und er bei Einhaltung der Gebrauchsanweisung nur dem geringstmöglichen Risiko ausgesetzt ist. Der Händler wiederum kann sichergehen, dass er nur gesetzeskonforme Produkte verkauft, die beispielsweise zu 100 Prozent keine verbotenen Schadstoffe, wie Arsen- oder Bleiverbindungen, enthalten.

EU-weite Kategorisierung

Um Gefahren richtig abschätzen zu können, legt die Norm auch das entsprechende Ordnungssystem fest. So ist beispielsweise die Knallerbse per definitionem ein schlagempfindlicher pyrotechnischer Satz. Wenn sie auf den Boden geworfen wird, erzeugt sie einen Knall. Ein Knallfrosch wiederum ist eine Papierhülse, die mit Schwarzpulver gefüllt ist; die aufeinander folgenden Knalle sind mit hüpfenden Bewegungen verbunden.

Beide Juxartikel werden laut ÖNORM der Kategorie F1 zugeordnet, da sie nur eine sehr geringe Gefahr darstellen. Mit dem neuen strengen Pyrotechnikgesetz dürfen sie erst ab dem 12. Lebensjahr erworben werden und sind – sofern dies in der Gebrauchsanweisung dezidiert angegeben wird – auch für die Verwendung in Wohnräumen zugelassen.

Verbote im Ortsgebiet

Laut Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet generell verboten. Das betrifft Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und die zur Verwendung in beengten Bereichen im Freien bestimmt sind. Dazu zählen auch alle Arten von Silvesterraketen, Fontänen, Vulkane, Feuerräder etc. Allerdings kann der Bürgermeister zu besonderen Anlässen wie eben Silvester eine Sondergenehmigung erteilen.

Zur Gefahrenkategorie 3 zählen laut ÖNORM Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und zur Verwendung in großen, offenen, freien Bereichen im Freien bestimmt sind. Feuerwerkskörper der Kategorie 4 sind besonders gefährlich und dürfen nur von fachkundigen Personen verwendet werden.

Eines sollten sich alle Hobby-Pyrotechniker am Silvesterabend jedoch immer bewusst machen: “Beim Einsatz pyrotechnischer Gegenstände, wie etwa Silvesterraketen, hat man es mit sensiblen Sprengstoffen zu tun. Dementsprechend sorgfältig sollte man dabei auch vorgehen”, resümiert Pyrotechnikexperte Szagmeister. Daher: Einkauf nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel, Gebrauchsanweisung lesen und Anweisungen genau befolgen.

>> Mehr zum Thema: Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern.

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