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Mit Sex-Hotline Haushaltsgeld aufgebessert

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Weil besagte Hotline nicht gerade berauschend lief, half eine Wienerin eben etwas nach: Wie "zapfte" die Anschlüsse der Nachbarn an. Dafür gab es sechs Monate bedingt.

Ein Job als Bedienerin, der ihr monatlich 670 Euro einbrachte, zwei hungrige Kleinkinder und ein Mann, der es sich auf seiner Notstandshilfe daheim vor dem Fernseher bequem machte – in dieser Situation kam eine 27-jährige Wienerin auf die Idee, mit einer Sex-Hotline dringend benötigtes Geld in die Haushaltskasse zu spülen. Weil aber kaum jemand ihre Mehrwertnummer anrief, um sich von ihr bezirzen zu lassen, ließ sie in ihrem Grätzel die Nummern ahnungsloser Festnetzkunden „anzapfen“.

Die Frau wurde am Montag im Straflandesgericht wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie hatte zunächst im Viertel um den Brunnenmarkt in Ottakring Zettel verteilt und achiffiert, auf denen sie wortreich ihre Sex-Hotline anpries, die „rund um die Uhr“ erreichbar sei.

Die Interessenten hielten sich in Grenzen, worauf sie „nachhalf“: Ein „unbekannter Mittäter“, so Staatsanwältin Astrid Schillinger, brach in ihrer Nachbarschaft einfach die Schaltkästen der Telekom auf und überbrückte die Kabelausmündungen, wodurch der Anschein erweckt wurde, insgesamt 16 Kunden hätten täglich über Gebühr die Dienste der Frau in Anspruch genommen.

„Das ist ganz einfach. Wenn man a bissl a technisches Verständnis hat, kann das jeder“, erklärte ein Vertreter der Telekom im Zeugenstand. Festnetzkunden wird seine Einschätzung möglicherweise beunruhigen, dass für die Manipulationen nichts außer einem Schraubenzieher und einem Endgerät benötigt wird.

Der Betrug flog auf, als sich Kundenbeschwerden häuften. Die Betroffenen – es handelte sich vor allem um Frauen – wiesen glaubwürdig zurück, nächstens auf schlüpfrige Telefongespräche angewiesen zu sein. 1.000 Euro hatte die Hausfrau zu diesem Zeitpunkt binnen eines Monats dazu „verdient“. Die Schadenssumme muss sie nun der Telekom zurückzahlen: Diese hat ihren zu Unrecht zum finanziellen „Handkuss“ gekommenen Kunden die zunächst in Rechnung gestellten Beträge erlassen.

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