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Mit erst 17 Jahren: Vier Jahre Haft für Wiener Serien-Räuber

Der 17-Jährige wurde zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt.
Der 17-Jährige wurde zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. ©APA (Sujet)
Am Donnerstag wurde ein erst 17-jähriger Bursch im Wiener Straflandesgericht als Serien-Räuber rechtskräftig zu einer insgesamt vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte zuletzt, gemeinsam mit einem 18-jährigen Komplizen, am 20. Juni in nur einer Nacht drei Jugendliche überfallen. Der nebensächlich beteiligte Mittäter wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt.

Der 17-Jährige war gerade einmal 15, als er sich erstmals an bewaffneten Raubüberfällen beteiligte. Mit anderen Jungkriminellen trat er damals in mehreren Trafiken gewaltsam in Erscheinung, wobei die Angestellten jeweils mit Gaspistolen eingeschüchtert wurden. Die Jugend-Gang machte auch durchaus von den Waffen Gebrauch – ein Opfer wurde angeschossen. In seinem ersten Gerichtsverfahren fasste der Bursch zwei Jahre aus, wovon lediglich sechs Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Nicht einmal diesen Strafteil musste er zur Gänze absitzen – er wurde vorzeitig bedingt entlassen.

Überfall des 17-Jährigen”in Wild West-Manier”

Am 29. Dezember 2013 machte der Jugendliche an einem Überfall mit, der sich “in Wild West-Manier” abspielte, wie Richter Andreas Hautz nun im Grauen Haus feststellte. Gemeinsam mit zwei Mittätern wurde zu später Stunde in einem Kaffeehaus in der Leopoldstadt einem 62-jährigen Kellner eine Pistole ins Genick gedrückt. Der Mann musste sich dann hinknien, seine Brieftasche hergeben und sogar seinen Ehering vom Finger streifen. Auch der letzte im Lokal befindliche Gast wurde ausgeraubt und mit einem Kabel gefesselt, ehe das Trio – einer von wurde bereits separat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, der dritte im Bunde steht demnächst vor Gericht – flüchtete.

Der Kellner betonte nun im Zeugenstand, er habe Todesangst gehabt: “Entschuldigung für die Ausdrucksweise, aber ich hab’ mich fast angeschissen.” Der Gast – ein resoluter 44-Jähriger – kämpfte mit den Tränen, als er seine Wahrnehmungen schilderte. Danach richtete er das Wort an den 17-Jährigen: “Warum machst du das? Hast du nix g’lernt?” – “Doch, Zahntechniker.” – “Heast, Zahntechniker! A Zahntechniker is’ sogar Chef einer Partei! Hör mit dem Scheiß auf.”

Drogensucht als Motiv des Angeklagten

Der 17-Jährige machte seine vorgebliche Drogensucht als Motiv geltend. Er habe für das Suchtgift ständig Geld gebraucht. Sein Verteidiger Philipp Wolm verwies auf die ungünstigen Lebensumstände seines Mandanten. Dessen Vater sei “ein Schwerkrimineller”, der “mehr Zeit drinnen als draußen” verbringe. Als Kind sei der Angeklagte regelmäßig vom Vater geschlagen worden, wenn dieser nicht gerade im Gefängnis war.

Am 20. Juni hatte sich der 17-Jährige mit dem mitangeklagten 18-Jährigen verabredet, der als Security-Kraft unter anderem am Life-Ball gearbeitet hatte und der nach Dienstschluss noch fortgehen wollte. In der Nähe der U-Bahn-Station Landstraße nahmen die beiden einen schmächtigen Maturanten wahr, der sich auf dem Heimweg befand. Der 17-Jährige sprang ihm im Laufschritt in den Rücken. Der 19-Jährige kam zu Sturz und verlor dabei drei Zähne. Außerdem trug er eine massive Jochbeinprellung davon. Mit der Beute – ein Smartphone und 50 Euro – suchten die beiden Täter dann eine Diskothek in der Nähe der U-Bahn-Station Heiligenstadt auf, wo eine Gruppe von Schülern feierte.

Brutale Attacke

Als zwei von ihnen nach Hause gingen, folgten ihnen die zwei Angeklagten. Der 17-Jährige forderte von ihnen die Herausgabe der Handys und der Brieftaschen, während der 18-Jährige den Schülern den Weg abschnitt. Obwohl die bedrohten Burschen gehorchten, schleuderte der 17-Jährige einen von ihnen zu Boden und versetzte ihm mit einem Schlagring noch einen Faustschlag ins Gesicht.

Der Senat verhängte über den 17-Jährigen zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Außerdem wurde die aus dem vorangegangenen Verfahren offene Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren widerrufen. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter nahm der Bursch das Urteil ebenso an wie sein Komplize die über ihn verhängte teilbedingte Freiheitsstrafe.

(apa/red)

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