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Milde Strafen nach Kaufhaus-Betrügereien

In einem Prozess im Landesgericht Linz gegen zwei Männer, die sich durch Betrügereien Aufträge als Detektive bei Baufirmen verschafft haben sollen, ist der 40-jährige Erstangeklagte am Montag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Der Zweitangeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sindnicht rechtskräftig.


Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, Mitarbeiter von Firmen in Ober- und Niederösterreich zum Stehlen animiert und Scheinkäufe getätigt zu haben. Die Beschuldigten präsentierten das Diebesgut anschließend den Firmenchefs und boten ihnen ihre Dienste als Detektive an. Sie kassierten Honorare von fast 45.000 Euro, bis sie aufflogen. Ihnen drohten Strafen bis zu drei Jahren Haft.

Der 40-Jährige bekannte sich schuldig, die falschen Angaben des 33-jährigen Zweitangeklagten nicht geprüft zu haben. Er habe auch den Schaden von insgesamt 45.000 Euro wieder gutgemacht, so der Richter. Der Zweitangeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Der Richter führte aus, das Vergehen des Erstangeklagten sei gewesen, dass er nicht überprüft habe, was der Zweitangeklagte ihm lieferte. Er soll stattdessen eine – von ihm noch übertriebene – Darstellung an die Kunden abgegeben haben, die nicht mit den Tatsachen übereinstimmte. Es sei von jahrelangen Delikten mehrerer Mitarbeiter, von organisiertem Diebstahl die Rede gewesen. Daraus hätten sich auch die hohen Honorare ergeben. Grundsätzlich sei die Vorgehensweise strafrechtlich bedenklich. Der Zweitangeklagte habe Täter als solche bezeichnet, die keine waren. Ob er selbst Sachen weggenommen habe, sei nicht zu klären gewesen, es liege aber nahe.

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