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Mikl-Leitners Fußfessel-Ideen für Jihadisten sind vorläufig vom Tisch

Fußfessel für Extremisten rechtlich nicht möglich
Fußfessel für Extremisten rechtlich nicht möglich
Der Vorstoß von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für Hausarrest bzw. Fußfesseln für Jihadisten ist vorerst vom Tisch. Derzeit sei dies rechtlich gar nicht möglich, und ob und wie man entsprechende Änderungen einleitet, wolle sie ausführlich diskutieren, sagte sie am Dienstag. Sehr wohl realisierbar sei aber das Vorhaben für eine Meldepflicht für Jihadisten.

Pläne für eine entsprechende Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes werde sie noch heute der SPÖ übermitteln, so Mikl-Leitner. Konkret gehe es darum, etwa Syrien-Rückkehrer vorzuladen und ihren Zustand zu beurteilen – von radikalisiert (also gefährlich) bis hin zu traumatisiert (und betreuungsbedürftig).

Außerdem soll, analog zur Hooligans-Regelung, auch die Möglichkeit geschaffen werden, die betreffenden Personen für bestimmte Veranstaltungen – etwa Großdemos – insofern aus dem Verkehr zu ziehen, als sie sich bei der Polizei melden müssen.

Mikl-Leitners Planungen für den “Krisenfall”

Ob es weitergehende Maßnahmen braucht, damit Österreich für den “Krisenfall” – etwa, wenn tatsächlich Anschläge verübt werden – gerüstet ist, will Mikl-Leitner in Ruhe klären lassen. Die Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien soll eine entsprechende Diskussion moderieren, das habe sie bereits in Auftrag gegeben. Eine zentrale Frage ist etwa, ob es in Österreich die Möglichkeit eines nationalen Notstands bzw. eines Ausnahmezustands, wie unlängst in Frankreich ausgerufen, geben soll.

Die erste Reaktion der SPÖ fiel zurückhaltend aus. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) meinte etwas launig, er habe sich “zu den Vorschlägen der Innenministerin etwas sehr Pragmatisches angewöhnt”: Er warte, bis sie etwas Konkretes vorlege, schaue sich das an und äußere sich erst dann. (red/APA)

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