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Messerstecherei bei Kurden-Demo: Anwalt kritisiert Vorgehen der Justiz

©VOL.AT/Vlach
Schwarzach - Zwei Männer befinden sich nach der Messerstecherei im Vorfeld der kurdischen Demo in Bregenz vor drei Wochen in Untersuchungshaft. Massive Kritik am Vorgehen der Justiz äußert nun der Anwalt eines Inhaftierten.
Messerstecherei bei Kurdendemo
Schwester eines Inhaftierten berichtet

Am Rande der kurdischen Demonstration in Bregenz Anfang Oktober wurden zwei junge Männer durch Stichverletzungen schwer verletzt. Nach zwei Wochen konnte die Polizei schließlich zwei Tatverdächtige ermitteln, die sich nun seit einer Woche in Untersuchungshaft befinden. Für Dr. Anton Schäfer, Rechtsbeistand eines Verdächtigen, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft jedoch unbegreiflich.

“Kein Grund für U-Haft”

“Meinem Mandanten wird absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen, eine Straftat die mit maximal fünf Jahren Haft bedroht ist”, erklärt Schäfer. Für Straftaten unter fünf Jahren sei aber die Verhängung der U-Haft nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Diese Punkte würden aber auf seinen Mandanten nicht zutreffen. “Er hat einen festen Wohnsitz in Vorarlberg, ist familiär integriert und hat auch einen Arbeitsplatz, deshalb ist die Verhängung der U-Haft für mich unverständlich”, so der Anwalt. Zudem bestreite sein Mandant die Tat vehement.

Man habe deshalb Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck eingebracht, eine Entscheidung sei hier aber leider noch nicht gefallen. “Ich gehe jedoch davon aus, dass spätestens Anfang nächster Woche eine Entscheidung zu Gunsten meines Mandanten fällt”, zeigt sich Schäfer zuversichtlich.

Keine Akteneinsicht für Verteidiger

Auch am Landesgericht übt der Anwalt heftige Kritik. So habe er, obwohl bereits vergangenen Samstag beantragt, bis heute noch immer keine Akteneinsicht erhalten. Die Übermittlung der Akten durch das Gericht an den Rechtsbeistand sei jedoch ein Grundrecht, das jedem Beschuldigten zustehe. Dass er eine Woche lang diese Unterlagen nicht erhalten hat, habe er so noch nicht erlebt.

Kein Kontakt zu U-Häftlingen

Neben der Kritik des Anwalts, haben sich am Freitag auch die Familien der beiden Inhaftierten zu Wort gemeldet. So berichtet die Ehefrau eines Tatverdächtigen, man habe ihr ohne weitere Angabe von Gründen einen Besuch ihres Mannes verweigert.

“Sie sagten, mir momentan gehe das nicht, vielleicht in ein paar Tagen.” Auch die Schwester des zweiten Tatverdächtigen berichtet, dass ihr der Kontakt zum Bruder verweigert worden wäre. Als Grund sei lediglich eine mögliche Verdunklungsgefahr angegeben. Somit wisse man nicht, wie es den beiden gehe.

Nur über den Anwalt sei Kontakt zu den beiden Männern möglich. Man habe jenen auch frische Kleidung ins Gefängnis gebracht. Ob die beiden Inhaftierten diese allerdings auch erhalten haben, ist unklar.

Befragung ohne Rechtsbeistand?

Unklarheit herrscht auch über eine angebliche Aussage eines Inhaftierten. Rechtsanwalt Anton Schäfer hat ursprünglich beide Inhaftierten vertreten. Im Verlauf der Woche wurde ihm durch die Staatsanwaltschaft allerdings mitgeteilt, dass einer der beiden eine Aussage gemacht habe, die den zweiten belasten würde.

Dass diese Aussage ohne Anwesenheit des Anwalts erfolgte, wird laut Schäfer damit begründet, dass der Tatverdächtige angeblich keinen Anwalt dabei haben wollte. Eine Aussage, die der Anwalt nur schwer glauben kann. Schließlich habe er beide Mandanten immer wieder darauf aufmerksam gemacht, keine Aussagen ohne das Beisein eines Anwalts zu machen.

“Ich muss die Aussage der Staatsanwaltschaft hierzu glauben”, erklärt Schäfer und scheint nicht überzeugt. Dies hat nun aber zur Folge, dass er rechtlich nicht mehr beide Tatverdächtigen vertreten darf. Schäfer musste somit sein Mandat zurücklegen und kann sich nun nurmehr um einen der Inhaftierten kümmern.

Staatsanwaltschaft verwundert über Vorwürfe

Bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch zeigt sich Staatsanwaltschaftssprecher Daniel Simma von den Vorwürfen überrascht: “Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht sahen das Vorliegen von Haftgründen, der Verteidiger hat hier eben eine andere rechtliche Beurteilung.”

Klar sei aber, dass die U-Haft durch das Gericht und nicht die Staatsanwaltschaft verhängt worden sei. Auch zum Thema Akteneinsicht zeigt sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft überrascht. “Die Akten werden vom Gericht an den Anwalt gesendet, was nach meinen Informationen auch passiert ist”, so Simma. Ob diese allerdings auf dem Postweg bereits eingelangt sind, könne er natürlich nicht sagen. (VOL.AT/Pascal Pletsch)

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