„Ich wollte mit ihr reden, im Zorn zückte ich mein Taschenmesser, töten wollte ich sie aber gewiss nicht“, so verantwortet sich jener 37-jährige Arbeiter, der seiner Frau im August vergangenen Jahres vor ihrer Wolfurter Wohnung auflauerte und schwer verletzte. Ein großes Küchenmesser – sagt die Gerichtsmedizin und schließt ein Taschenmesser als Waffe aus. Für die Anklagebehörde klar geplanter Mord, denn der Mann hatte bereits Arbeitshandschuhe mitgebracht und getragen.
Ganztägige Verhandlung
Der Prozess am Schwurgericht wurde nun für den 7. Mai von neun bis 18 Uhr angesetzt. Am Ende müssen die acht Geschworenen entscheiden, ob der Mann in Mordabsicht handelte oder unter Umständen seine damalige Noch-Ehegattin nach 15 Jahren Ehe verletzen wollte. Die beiden haben zwei Kinder im Volksschulalter. Bislang war der Mann noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten.
Auf Mord steht prinzipiell lebenslange Haft, doch bei einem Versuch liegt die Strafe deutlich darunter. Ob und wegen welchen Deliktes die Geschworenen den Mann verurteilen, entscheiden sie ganz allein. Über die Strafhöhe gemeinsam mit den drei Berufsrichtern.