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Messerattacke in Wien-Favoriten: Urteile im Prozess wegen versuchten Mordes

Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. ©APA (Sujet)
Jener 19-Jährige, der im Mai 2017 nach einer Auseinandersetzung einem Tschetschenen einen Messerstich eine schwere Verletzung zugefügt hatte, wurde am Donnerstag wegen versuchten Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt.

Zu sieben Jahren Haft ist ein 19-jähriger Afghane am Donnerstag von einem Wiener Schwurgericht verurteilt worden. Der junge Mann war im vergangenen Mai nach einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Afghanen und einem Tschetschenen in Wien-Favoriten ausgerastet.

Sieben Jahre Haft für Messerstich in Wien-Favoriten

Zunächst lief er einem Türken mit gezücktem Messer nach, der dem Tschetschenen zu Hilfe gekommen war. Er konnte von seinen Begleitern davon abgehalten werden, auf den Mann einzustechen. Dem Türken gelang schließlich die Flucht. Stattdessen stach der 19-Jährige wenig später auf den Tschetschenen ein.

Die Auseinandersetzung hatte in einer Garnitur der U1 ihren Ausgang genommen, als drei Afghanen in Richtung eines Mannes pöbelten, den sie aufgrund eines T-Shirts mit kyrillischen Schriftzeichen als Tschetschenen identifizierten. Dieser antwortete mit “Scheißafghanen”, der 19-jährige Afghane mit dem Stinkefinger, wofür er einen Schlag kassierte.

Schuldspruch wegen versuchten Mordes

Laut Anklage ließ er sich darauf von einem Bekannten ein Messer bringen. Der Tschetschene erlitt eine vier Zentimeter breite und zehn Zentimeter tiefe Wunde im Oberbauch, die Dick- und Dünndarm perforierte. Schuldig gesprochen wurde der 19-Jährige wegen versuchten Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung.

Drei 17-jährige Landsleute wurden als Beitragstäter verurteilt. Sie erhielten – je nach dem Grad ihrer Beteiligung – einen Schuldspruch ohne Strafe, ein Jahr bedingt und zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Sie hatten den Hauptangeklagten unterstützt, indem sie ihm die Waffe überbrachten bzw. weiterreichten und sich am Rande an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligten. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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