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Messerattacke gegen Großmutter in Wien: Einweisung für 20-Jährigen

Oma Messer in den Rücken gerammt - Einweisung für 20-Jährigen
Oma Messer in den Rücken gerammt - Einweisung für 20-Jährigen ©APA
Nicht lange hatten die Geschworenen am Dienstag , den 5. MAi zu beraten, um einen 20-Jährigen am Landesgericht in Wien rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Großmutter attackiert
Prozess gegen Enkel
Doppelte Messerattacke
Opfer sind stabil
Bilder vom Tatort

Der Mann hatte seiner Großmutter im Februar eine 20 Zentimeter Messerklinge in den Rücken gerammt, weil ihm dies von Stimmen befohlen worden war. Er war laut Sachverständigengutachten nicht zurechnungsfähig.

Messerattacke gegen Mutter und Großmutter

Bereits 2012 hatte der Angeklagte versucht, seine Mutter sowie die Großmutter mit insgesamt 18 Messerstichen zu töten. Damals jedoch war er als zurechnungsfähig diagnostiziert und zu drei Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Während der Haft begann der 20-Jährige Stimmen zu hören, die ihm befahlen, jemanden zu töten. Darüber hinaus fantasierte er davon, jemanden zu häuten.

Die Situation verschlimmerte sich nach seiner Entlassung und nachdem er eine stationäre Therapie abgebrochen und die Einnahme seiner Medikamente gestoppt hatte. Die Ärzte sorgten sich bereits damals um die Sicherheit der Großmutter, was bei dieser aber Entrüstung hervorrief.

Angeklagter frührte “trauriges Leben”

Am 15. Februar wachte der junge Mann auf und sagte zu seiner Freundin: “Schatzi, ich habe schon wieder Mordgedanken.” Anschließend ging er in die Küche, suchte das längste Küchenmesser aus und rammte es seiner Oma, die dort bei einem Kaffee Zeitung las, in den Rücken. Dies geschah derart heftig, dass die 20 Zentimeter lange Klinge brach und in der Wunde stecken blieb. Große Blutgefäße wurden nur um Zentimeter verfehlt. Anschließend spazierte der junge Mann mit seiner Freundin davon, die während der Tat nicht im Zimmer gewesen war und nichts von der Verletzung der Pensionistin bemerkt hatte. Der 20-Jährige stellte sich wenig später auf Anraten der Mutter bei der Polizei.

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer zeichnete ein trauriges Bild vom Leben des Angeklagten: Als Kind drogensüchtiger Eltern musste er bereits nach seiner Geburt einen Entzug absolvieren, zudem hatte das Suchtgift im Körper der Mutter sein Gehirn irreparabel geschädigt. Ab seinem 13. Lebensjahr konsumierte er selbst “alles, was auf dem Drogenmarkt zu kaufen ist”.

Geschworene stimmten einstimmig ab

Im Laufe der Zeit entwickelte er eine Krankheit, die dem schizophrenen Formenkreis zuzurechnen ist, sagte der Psychiater. Seit seinem 18. Lebensjahr hörte er Stimmen, die ihm wahllos Morde befahlen. Am Tattag hatte er nicht mehr die Kraft sich dagegen zu wehren.

Auch unter sehr schwerer Medikation, die ihm während der Haft verabreicht wird, sind die Stimmen im Kopf des Angeklagten nicht ganz verstummt – u.a. eine Folge der Hirnschädigung, die die Wirkung der Arzneien vermindert. Eine nur bedingte Einweisung sei “undenkbar”, führte der Sachverständige aus. Es bestünde ein sehr hohes Risiko für weitere Gewalttaten.

Dieser Argumentation folgte der einstimmige Spruch der Geschworenen. Richterin Beate Matschnig appellierte an den 20-Jährigen bei der Therapie mitzuhelfen. Ab nun werde jährlich untersucht, ob sich sein Zustand so weit gebessert habe, dass er die Anstalt wieder verlassen darf und eine Behandlung in Freiheit denkbar erscheint.

(APA)

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