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Messerattacke auf Lebensgefährten: Anklage wegen Mordversuchs verworfen

Die 37-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.
Die 37-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. ©APA (Sujet)
Die Anklage wegen Mordversuchs gegen jene 37-Jährige, die ihrem Lebensgefährten im Juli 2017 mit einem Messer einen Bruststich versetzt hatte, wurde von den Geschworenen am Donnerstag verworfen. Für die Frau gab es ein mildes Urteil.

Mit einer milden Strafe ist eine 37-Jährige im Wiener Straflandesgericht davongekommen, die ihrem Lebensgefährten im Juli 2017 mit einem Messer einen Bruststich versetzt hatte. Die Geschworenen verwarfen den angeklagten Mordversuch und verurteilten die Frau zu 20 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, davon 14 Monate bedingt. Sie konnte am Donnerstag das Gefängnis verlassen.

Angeklagte brach bei Urteilsverkündung in Tränen aus

Die Angeklagte soll von ihrem Partner regelmäßig geschlagen worden sein und hatte zur Waffe gegriffen haben, als es wieder zu einer Tätlichkeit kam. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Frau brach bei Urteilsverkündung in Tränen aus.

Bei der Beziehung der beiden standen Alkohol und Gewalttätigkeiten an der Tagesordnung. Bereits am Morgen trank der Mann zu seinem Frühstückskaffee ein Bier. Bis der Fliesenleger abends nach Hause kam, war der Alkoholspiegel bereits sehr hoch. Dabei soll es nach Schilderungen der Polin immer wieder zu tätlichen Übergriffen gekommen sein. Das Paar, das in Floridsdorf lebte, war bereits amtsbekannt. Immer wieder musste die Polizei wegen Gewalttätigkeiten ausrücken, weil sich die beiden in die Haare bekamen.

Frau stand bereits 2013 vor Gericht

Bereits 2013, als das Pärchen erst ein Jahr zusammen war, kam es zu einer Gerichtsverhandlung gegen die Frau, weil sie mit dem Messer auf ihren Lebensgefährten losgegangen ist. “Er wollte mich damals erwürgen”, sagte die kleine, zierliche Frau zum Vorsitzenden des Schwurgerichts, Richter Stefan Apostol. Sie wurde damals freigesprochen. Drei Jahre später standen beide wegen gegenseitiger Tätlichkeiten erneut vor Gericht. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Am 1. Juli 2017 kam es zu dem nun angeklagten Mordversuch. Der Fliesenleger kam zu Mittag bereits betrunken nach Hause und verhielt sich gegenüber der 37-Jährigen aggressiv. Bereits beim gemeinsamen Einkauf – das Paar besorgte sich Bier und Wodka – pöbelte der Mann eine Kundin an, weil sie ihn mit dem Einkaufswagen anstieß. Seine Freundin riet ihm, sich daheim doch ein wenig hinzulegen.

Messerattacke aus Wut über jahrelange Demütigungen

Als er erwachte, zerteilte die 37-Jährige bei der Anrichte gerade Hühnerteile mit einem Küchenmesser, um diese fürs Essen zuzubereiten. Auch sie hatte bereits fünf Gläser Wodka getrunken. Der Mann kam von hinten und versetzte ihr einen Faustschlag auf die rechte Schläfe, wie die Angeklagte schilderte. Aus Wut über seine Umgangsformen und die jahrelangen Demütigungen – gegen den Mann war auch ein Verfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung anhängig, wurde aber eingestellt – stach sie mit einem Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge zu.

Dass es nur zu leichten Verletzungen gekommen ist, ist dem Umstand zu verdanken, dass der Mann mit seiner linken Hand das Messer abwehrte. Die Klinge drang in seine linke Brust auf Höhe der Achsel fünf Zentimeter tief ein. Auch an der Hand erlitt er eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde, berichtete Gerichtsmediziner Wolfgang Denk.

 2,4 Promille: Angeklagte war bei Tat zurechnungsfähig

Bei der Frau wurden zwei Stunden nach der Tat 2,4 Promille gemessen, bei ihrem Freund eine Stunde nach den erlittenen Verletzungen 1,4 Promille. Laut dem psychiatrischen Sachverständige Peter Hofmann war die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar mittel bis stark alkoholisiert, jedoch zurechnungsfähig. Als die Frau kurz nach der Tat festgenommen wurde, verhielt sich der Mann gegenüber der Polizei so aggressiv, sodass auch ihm vorübergehend Handschellen angelegt werden mussten.

In seiner Zeugeneinvernahme am Donnerstag gab er an, dass es sich bei dem Messerstich zu “100 Prozent um einen Unfall” gehandelt habe. “Wenn sie mich hätte umbringen wollen, dann hätte sie ein größeres Messer genommen”, sagte der Pole. Er verlangte von der Angeklagten auch kein Schmerzengeld. Als die Frau den Saal verließ, begleitete sie der Mann bereits.

(APA/Red)

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