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Meinl Bank blitzt mit Zermürbungstaktik ab

Keine Anzeigen mehr gegen eigene Anleger: Meinl Bank
Keine Anzeigen mehr gegen eigene Anleger: Meinl Bank ©Ronald Zak/dapd
So geht's nun doch nicht: Die Meinl Bank fuhr zuletzt die Strategie, ihre eigenen Anleger anzuzeigen. Damit ist jetzt Schluss.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ein entsprechendes Strafverfahren nach kurzer Zeit eingestellt hatte, hat nun das Landesgericht der Meinl Bank eine deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich geradezu um eine “Verdrehung von Opfer- und Täterstellung”.

Mehrfach verurteilte Meinl Bank

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen “Täuschung” an. Die Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.

Im konkreten Fall ist das Geldhaus zusätzlich gegen den Berater, der dem Anleger die MEL-Papiere vermittelt hat, vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft Wien konnte jedoch kein strafbares Verhalten feststellen und stellte ihr Ermittlungsverfahren gegen die beiden ein. Dagegen wiederum hat die Bank einen Fortführungsantrag eingebracht, den nun das Landesgericht für Strafsachen abschmetterte. Rechtsmittel werden keine zugelassen.

Keine Grundlage für Verstöße

Der Richtersenat fand in seinem Beschluss scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, “auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft … gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen haben soll”. Die Bank “brachte vielmehr – geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung – vor, dass sie von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei.” Die Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren aus Sicht des Gerichts völlig zu Recht eingestellt, zumal sich aus dem Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien “unzweideutig” ergebe, dass der Anleger “tatsächlich einem Irrtum unterlegen war, womit ein diesbezüglicher Vorsatz, jemanden zu täuschen, den naturgegebenen Denkgesetzen nach ausscheidet.”

Zermürbungstaktik der Meinl Bank ging nicht auf

Dass die Meinl Bank “gegenständliches Ermittlungsverfahren primär deshalb nachhaltig betreibt, um insbesondere den Erstbeschuldigten hierdurch zu zermürben, will der Senat Genannter zwar nicht unterstellen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens ist gegenständlich aber mangels jeglichen ersichtlichen strafbaren Verhaltens der Beschuldigten nicht einmal auch nur in Ansätzen indiziert …”, konstatiert das Gericht.

Bei der Meinl Bank hieß es dazu: “Man muss das zur Kenntnis nehmen. Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr zählt.” Im Falle der MEL-Anleger sei “genauso eine Unterschrift vorgelegen”, die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher.

Das Geldhaus will jedenfalls den aktuellen Beschluss nicht hinnehmen und prüft den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie Vorstand Peter Weinzierl ankündigte. “Denn es handelt sich hier um ein eklatantes Beispiel dafür, wie uns hier der Weg zur Gerechtigkeit verwehrt wird.”

Der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, hingegen ist “froh, dass ein unabhängiges Gericht feststellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-/Täterrolle ist”, wie er zur Cause Meinl Bank sagte.

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