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Mehrjährige Haftstrafe für Drogenboss

Emanuel C. vor Gericht / &copy APA
Emanuel C. vor Gericht / &copy APA
Zu vier Jahren und neun Monaten Haft ist Emanuel C. verurteilt worden. Er war als mutmaßlicher Boss einer Dealerorganisation angeklagt, die die Polizei 1999 bei der umstrittenen "Operation Spring" zerschlug - Amnesty kritisiert das Urteil.

Der letzte Prozess im Zuge der Polizeiaktion Operation Spring aus dem Jahr 1999 ist am Donnerstagnachmittag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der gebürtige Nigerianer Emmanuel C., der im Zuge des ersten Großen Lauschangriffs als Drogenhändler angeklagt worden ist, wurde im nunmehr dritten Verfahren von einem Schöffensenat (Vorsitz: Wilhelm Mende) wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass C. sich in einer von Schwarzafrikanern betriebenen kriminellen Organisation als „Verpacker“ verdingte. Demnach hat der Verurteilte mehrere hundert Gramm Heroin und Kokain in Kügelchen gewickelt, die an Straßenhändler weitergegeben wurden. C. sei auf dem im Zuge des Lauschangriffs in einem Restaurant angefertigten Video mehrmals zu sehen, als er Geld ausgehändigt bekommen habe. Ausgehend von einer Summe von 7.000 Schilling (rund 500 Euro), die an C. gegangen sind, rechnete das Gericht hoch, dass er etwa 220 Gramm Heroin und die gleiche Menge Kokain in Straßenqualität in Umlauf gebracht habe. Vom ursprünglichen Vorwurf, er sei ein Kopf der im Zuge der Operation Spring zerschlagenen Kriminellen Organisation, ging die Anklagevertretung letztlich ab.

Video als Beweis

Zu den im Zuge des Verfahrens monierten Mängeln an den Beweismittel, die im Zuge der Operation Spring angefertigt worden sind, führte Mende unter anderem aus, dass es sich bei dem auf dem Bildmaterial zu sehenden „Francis“ um C. gehandelt hat. Und: „Die Rolle des Francis ist verpacken, das geht aus den Videos hervor“, bekräftigte der Richter. Zudem sei ein Telefon bei dem Verurteilten sichergestellt worden, von dem aus er unter diesem Codenamen operiert habe. Unter anderem war die Arbeit eines Dolmetschers in Zweifel gezogen worden, der die Gespräche, die von den abgebildeten Männern im nigerianischen Ibo-Dialekt übersetzt und dabei gekürzt wiedergeben hatte.

Zum dritten Mal vor Gericht

C. musste sich am Donnerstag bereits zum dritten Mal als Drogenhändler verantworten. Im Mai 2001 wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof (OGH) aufhob. Im zweiten Rechtsgang wurde er mangels an Beweisen freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, denen der OGH statt gab. C. muss seine Haftstrafe nicht antreten, da das Ausmaß der Vorhaft entspricht, die er im Zuge des Verfahrens abgesessen hat.

Kritik von Amnesty

Kritik an der Anklage übte auch der Generalsekretär von amnesty international (ai) Österreich, Heinz Patzelt: Die Anklage, unbestimmte Mengen an Drogen zu unbestimmten Zeiten an unbestimmte Personen weitergegeben zu haben, sei nichts, „was einem Rechtsstaat zu Gesicht steht“. Er forderte, „eine zweifelsfrei erwiesene Schuld in einem raschen und fairen Verfahren“ zu ahnden und dieses nicht wie im gegenständlichen Fall über mehrere Jahre zu ziehen.

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