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Mehr Gehalt durch Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages mit 1. Juli

Mit 1. Juli 2018 trat die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags.
Mit 1. Juli 2018 trat die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. ©pixabay.com (Symbolbild)
Am 1. Juli trat die von der Regierung beschlossene Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags in Kraft. Von der Entlastung betroffen sind 900.000 Erwerbstätige mit Einkommen von bis zu 1.938 Euro im Monat.
Gesetz beschlossen
Regierungsprogramm: Steuern/Finanzen

 Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach gegenüber der APA von einem “ersten spürbaren Schritt zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote Richtung 40 Prozent”.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Bis zu 490 Euro mehr Geld

Kurz spricht von einer Entlastung von insgesamt rund 140 Mio. Euro. Pro Person kann diese bis zu 490 Euro weniger an Sozialversicherungsbeiträgen ausmachen. Einkommen bis 1.648 Euro zahlen ab 1. Juli keine Arbeitslosenversicherung mehr. Verdienste bis 1.798 Euro werden nur ein Prozent, jene bis 1.948 Euro zwei Prozent. Für Einkommen über 1.948 Euro gilt ein regulärer Satz von drei Prozent.

Am kommenden Mittwoch soll im Nationalrat mit dem Familienbonus die nächste Entlastung beschlossen werden. “Unser Ziel ist es, jene die Steuern zahlen, spürbar zu entlasten. Mit diesen beiden Maßnahmen ist ein erster wichtiger Schritt gesetzt”, sagt Kurz dazu.

(APA/Red)

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